Häufig gestellte Fragen
Ja, stellensuchende Apotheker*innen, die Vertretungen übernehmen können und auch dafür in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, können, sofern sie der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, im e-Service Portal gesehen und über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch für stellensuchende Aspirant*‘innen.
Daten von stellensuchenden Apotheker*innen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht bzw. nicht weiter gegeben. Apotheker*innen, die als stellensuchend für Vertretungen in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten im e-Service Portal der Gehaltskasse zu veröffentlichen. Dafür bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung. In diesem Fall haben Apotheker*innen, die sich ins e-Service Portal einloggen, die Möglichkeit, stellensuchende Vertretungen bzw. Aspirant*innen zu sehen und ggf. über die angegeben Kontakdaten mit ihnen in Kontakt zu treten. Stimmen Sie einer Veröffentlichung nicht zu, bleibt Ihre Stellensuche völlig anonym solange Sie nicht persönlich in Kontakt mit potentiellen Dienstgeber*innen treten.