• Apothekerkammer (bzw. Behörde) erstellt einen Konzessionsbescheid als Grundlage (dieser Bescheid wird der Gehaltskasse seitens der Apothekerkammer zur Verfügung gestellt und muss daher nicht nochmals gesendet werden).
  • Sobald die Eröffnung der Apotheke absehbar ist, meldet der*die zukünftige Konzessionär*in und Leiter*in die in Aussicht genommene Apothekeneröffnung formlos per Mail an office@gk.or.at. Die Nachricht enthält: Name des Konzessionärs*der Konzessionärin, Apothekenname, Adresse, Mail-Adresse, Telefonnummer und voraussichtliches Eröffnungsdatum.
  • Die Gehaltskasse informiert die ÖGK über die bevorstehende Apothekeneröffnung. Achtung - dies löst noch nicht die Vergabe der Vertragspartnernummer aus! Diese wird erst nach Bekanntgabe des tatsächlichen Eröffnungsdatums vergeben.
  • der*die zukünftige Konzessionär*in und Leiter*in erhält ein Begrüßungsschreiben mit der Betriebsnummer und einer Aufzählung aller notwendigen Schritte.
  • Meldung der tatsächlichen Eröffnung mittels Formular, welches mit dem Begrüßungsschreiben zur Verfügung gestellt wird). Dieser Schritt ist sehr wichtig! Diese Meldung wird seitens der Gehaltskasse an die ÖGK weitergegeben und löst dort die Vergabe der Vertragspartnernummer und die damit verbundenen Schritte in Bezug auf die Anbindung der Apotheke an das e-Card-System (Gesundheitsdiensteanbieter-Index), aus.
  • Anmeldung als Konzessionär*in und Leiter*in mittels Meldeformular. (Gegebenenfalls Abmeldung aus einem bestehenden Dienstverhältnis.) (Meldeformular PDF)
  • Anmeldung etwaiger Mitarbeiter*innen (Apotheker) (Meldeformular PDF) oder (E-Formular)
  • Bekanntgabe der Kontonummer und Zahlungsart (Umlage / Rezepterlös) (Formular PDF) oder (E-Formular)
  • Am ersten Tag der Anmeldung als Konzessionär*in und Leiter*in, kann im persönlichen e-Service-Portal auf der Homepage der Gehaltskasse die Beauftragung des Wirtschaftstreuhänders (Formular Berechtigungen), sowie die Erstellung eines M-Zugangs (für Mitarbeiter) erfolgen.
  • Konzessionstaxe lt. Konzessionsbescheid in der Höhe von 25 % der Umlage eines Apothekers im Volldienst an die Gehaltskasse wird fällig:

Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG

IBAN: AT921813000000005600

  • Apothekerkammer erstellt einen Konzessionsbescheid als Grundlage (dieser Bescheid wird der Gehaltskasse seitens der Apothekerkammer zur Verfügung gestellt und muss daher nicht nochmals gesendet werden).
  • Vorgänger*in meldet sich als Konzessionär*in und Leiter*in ab. (Meldeformular PDF)
  • Neue*rKonzessionär*in meldet sich als Konzessionär*in und Leiter*in an. (Meldeformular PDF)
  • Neue*r Konzessionär*in gibt Kontonummer und Zahlungsart (Umlage / Rezepterlös) bekannt (Formular PDF) oder (E-Fomular)
  • Am ersten Tag der Anmeldung als Konzessionär*in und Leiter*in, ist die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders im persönlichen e-Service-Portal des*der Apothekenleiter*in auf der Homepage der Gehaltskasse, sowie die Erstellung eines M-Zugangs (für Mitarbeiter*innen) möglich (Formular Berechtigungen). Etwaige bestehende Berechtigungen bleiben bis zur Änderung aufrecht.
  • Ist der Rezepterlös an eine Bank zediert, kann die Kontonummer vorerst nicht geändert werden. Dies ist erst nach der Löschung der Zession durch die Bank möglich. Klären Sie dies bitte rechtzeitig ab! In der Praxis führt dies immer wieder zu Verzögerungen.
  • Werden die Gehälter von Mitarbeiter*innen (angestellten Apotheker*innen) auf das Konto des Dienstgebers überwiesen, so sind diese Vereinbarungen zu erneuern (Formular PDF) oder (E-Formular)
  • Konzessionstaxe lt. Konzessionsbescheid in der Höhe von 50 % der Umlage eines Apothekers im Volldienst an die Gehaltskasse wird fällig:

Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG

IBAN: AT921813000000005600

Wenn Sie das Passwort für Ihre ID Austria vergessen haben, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Dieser Hinweis kann beim Unterzeichnen eines E-Formulars auftreten und bedeutet, dass die unterzeichnende Person nicht ident ist mit der am e-Service Portal eingeloggten Person. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:

Stellen Sie sicher, dass nur jene Person, die am e-Service Portal eingeloggt ist, das jeweilige Formular unterzeichnet. Andernfalls kann das Formular in der Gehaltskasse nicht bearbeitet werden.

Sie erhalten diese Meldung auch, wenn der in Gehaltskasse gespeicherte Name nicht zu 100% mit dem Namen im Zertifikat der ID Austria übereinstimmt (z. B. bei zusätzlichen Vornamen, verschiedenen Schreibweisen). In diesem Fall können Sie den Hinweis ignorieren und das E-Formular unterzeichnen.

Wenn Sie sich mit ID Austria einloggen, können wir Sie - im e-Service Portal der Gehaltskasse - eindeutig identifizieren. Höchstpersönliche Informationen oder besonders schützenswerte Daten zeigen wir Ihnen nur an, wenn Sie sich so eingewählt haben. Bei elektronischen Meldeformularen und beim Antrag auf Gehaltsvorschuss ist jedoch zusätzlich als Willenserklärung eine eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgesehen. Daher müssen diese Formulare mittels ID Austria unterzeichnet werden.

Grundsätzlich empfehlen wir für Apotheker*innen den Login mit ID Austria. 

Falls Sie keine ID Austria verwenden möchten, können Sie sich mit Ihrem persönlichen Benutzernamen (P + Personalnummer) + Kennwort einloggen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Login gesperrt wird, wenn Sie Ihr Kennwort fünf Mal falsch eingeben. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die Gehaltskasse.

Beachten Sie bitte auch, dass für einige E-Formulare eine ID Austria zwingend erforderlich ist!

 

Die Berechnung des Quinquenniums erfolgt durch die Apothekerkammer als zuständige Behörde und weicht von der Dienstzeitberechnung der Gehaltskasse ab. 

Ja, stellensuchende Apotheker*innen, die Vertretungen übernehmen können und auch dafür in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, können, sofern sie der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, im e-Service Portal gesehen und über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch für stellensuchende Aspirant*‘innen.

Die E-Formulare finden Sie nach dem Einloggen im e-Service Portal im Bereich “Formulare und Anträge“.

Die Download-Formulare finden Sie im Bereich "Service" unter Anträge / Formulare (Download pdf).

Klicken Sie bei der Anmeldung auf "Kennwort vergessen / entsperren". Sie können ihr Kennwort auch direkt hier zurücksetzen!

Unsere Homepage ist für folgende Browser in der jeweils aktuellen Version optimiert:

  • Google Chrome
  • Microsoft Edge
  • Safari

Was wir nicht empfehlen:

  • Firefox hält sich in einigen Punkten nicht an den von Google Chrome (=Marktführer) vorgegebenen Standards
  • Internet Explorer 11 wird seit Jahren seitens Microsoft nicht mehr unterstützt und deshalb ein enormes Sicherheitsrisiko für die Organisation, in der dieser Browser verwendet wird. (Einfallstor für Attacken aller Art)

Unter folgendem Link finde Sie eine Auflistung aller Dokumente: Inhalt des e-Service Portals - Pharmazeutische Gehaltskasse

Daten von stellensuchenden Apotheker*innen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht bzw. nicht weiter gegeben. Apotheker*innen, die als stellensuchend für Vertretungen in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten im e-Service Portal der Gehaltskasse zu veröffentlichen. Dafür bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung. In diesem Fall haben Apotheker*innen, die sich ins e-Service Portal einloggen, die Möglichkeit, stellensuchende Vertretungen bzw. Aspirant*innen zu sehen und ggf. über die angegeben Kontakdaten mit ihnen in Kontakt zu treten. Stimmen Sie einer Veröffentlichung nicht zu, bleibt Ihre Stellensuche völlig anonym solange Sie nicht persönlich in Kontakt mit potentiellen Dienstgeber*innen treten.

Nein. Studierende, die sich in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse zwecks einer Aspirant*innen-Stelle vormerken lassen möchten, empfehlen wir, sich ca. 3 Monate vor dem gewünschten Dienstantritt mit der Stellenvermittlung der Gehaltskasse in Verbindung zu setzen.

Um schonend mit den Speicherressourcen im Rechenzentrum der Gehaltskasse umzugehen, verbleiben Links zu Ihren Dokumenten für drei Monate in Ihrer Zustellbox. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, die Dokumente herunterzuladen, um Sie zu speichern oder auszudrucken. Auf Wunsch (z. B. Anruf, Kontaktformular) kann Ihnen ein bereits entfernter Link für die Dauer von drei weiteren Monaten in Ihrer Zustellbox zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich soll die Antragsstellung bevorzugt nur noch über das e-Service Portal erfolgen. Es stehen Ihnen allerdings weiterhin unsere Formulare auch zum Ausdruck zur Verfügung. Diese finden Sie im Menü unter Service --> Anträge / Formulare (Download-Formular pdf).

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Wiedererkennung der Nutzer*innen und eine Analyse der Nutzung einer Website ermöglichen. Rufen Sie den Bereich am unteren Rand der Homepage „Website und Cookie Information“ auf. Dort finden Sie gesammelt alle Informationen zur Website und den verwendeten Cookies. Cookies erfordern eine Zustimmung von Besucher*innen, sofern es sich nicht um technisch notwendige Cookies handelt, die für die Übertragung einer Kommunikation oder Dienstbereitstellung erforderlich sind.

Essentielle Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu aktivieren und sind unverzichtbar, deshalb können diese nicht deaktiviert werden. Eine Einwilligung für zwingend notwendige Cookies ist nicht erforderlich.

Funktionelle Technologien ermöglichen es, die Nutzung der Website zu analysieren, die Leistung zu messen und zu verbessern. Funktionelle Technologien verlangen die Einwilligung der Websitebesucher*innen und sind individuell über die privaten Einstellungen konfigurierbar.

Für Apothekenbetriebe wurde der Papierversand für alle im e-Service Portal verfügbaren Dokumente eingestellt. Dienstnehmer*innen bzw. Pensionist*innen haben vorerst noch die Wahl, die Post per Briefsendung zugestellt zu bekommen.

Sie finden am linken unteren Bildschirmrand ein rundes grünes Symbol mit einem Fingerabdruck. Damit öffnen Sie Ihre privaten Datenschutzeinstellungen und sehen, welche funktionellen und essentiellen Technologien auf der Website eingesetzt werden. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit Tracking Technologien selbst zu verwalten und weitere Informationen zu den Diensten abzurufen.

Wenn Sie „Akzeptieren“ klicken, dann stimmen Sie grundsätzlich allen Website Technologien zu. Wenn sie „Verweigern“ klicken, stimmen Sie keinen Tracking Technologien zu. Nachverfolgen oder ändern können Sie die Einstellungen über die privaten Datenschutzeinstellungen (Symbol am linken unteren Bildschirmrand).

Usercentrics ist eine Content Management Plattform, die es ermöglicht Einwilligungen der Nutzer*innen zu erheben, zu verwalten und zu speichern. Über die privaten Datenschutzeinstellungen können individuell unerwünschte Technologien blockiert und wieder aktiviert werden. Usercentrics blockiert die Erhebung und Speicherung von Daten bis zur Zustimmung, unabhängig ob Cookies oder andere Methoden genutzt werden.

Durch Tracking Technologien kann die Anonymität der Besucher*innen gefährdet sein und Daten über die Website hinaus von Dritten gesammelt werden. Gemäß der ePrivacy-Verordnung müssen Besucher*innen der Website dem Tracken (=Nachverfolgen) der Daten ausdrücklich zustimmen. Dazu verwenden wird die Consent Management Platform Usercentrics.

Für die Mitglieder der Gehaltskasse wurde im e-Service Portal das Postfach "Meine Zustellbox" eingerichtet, auf welches Sie nach dem Einloggen auf der Homepage der Gehaltskasse Zugriff haben. In diesem Postfach finden Sie für die Dauer von drei Monaten die von der Gehaltskasse an Sie gesendeten Informationen als Link.

Unter "Meine Formulare" finden Sie auch all jene Formulare und Nachrichten, die Sie an die Gehaltskasse gesendet haben. Auch diese werden nach drei Monaten aus Ihrem Postfach gelöscht. Alle Dokumente können von Ihnen heruntergeladen werden, um sie zu speichern und/oder auszudrucken.

Website Tracking bedeutet, dass Betreiber*innen von Websites die Aktivitäten von Besucher*innen auf ihrer Seite beobachten und auswerten. Dazu gibt es verschiedene Techniken, die laufend weiterentwickelt werden.

Um sich aus dem e-Service Portal wieder auszuloggen (dies sollte aus Sicherheitsgründen am Ende des Aufenthalts im e-Service Portal immer stattfinden), klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Eingeloggt als Vorname Zuname" und anschließend auf "Abmelden".

Ja, es gibt es sogenanntes Inaktivitäts-Timeout. Wenn man im eingeloggten Zustand am e-Servcie Portal 15 min lang keine Aktion setzt, wird man automatisch ausgeloggt.

Aus Datenschutzgründen ist von der Übermittlung personenbezogener Daten per Fax oder per E-Mail abzuraten! Bitte verwenden Sie unsere elektronischen Formulare im e-Service Portal.