Retaxierungskontrolle

Neben der Verrechnung der Krankenkassenrezepte mit den Sozialversicherungsträgern erbringt die Gehaltskasse in diesem Zusammenhang wichtige zusätzliche Leistungen für die Apotheken.

 

Was gehört alles zur Rezeptverrechnung im engeren Sinn?

Die eigentliche „Rezeptverrechnung“ besteht darin, die von den Apothekenbetrieben monatlich übermittelten Rezepte und Verordnungsscheine umzusortieren und jeweils noch am Tag des Einlangens in der Gehaltskasse an den jeweiligen begünstigten Bezieher weiterzuleiten. Gleichzeitig werden für die Apotheken auch die umsatzsteuerlichen Rechnungen an die einzelnen begünstigten Bezieher erstellt und den Rezepten beigelegt. 

 

Was wird außer Rezepten und Verordnungsscheinen noch über die Gehaltskasse abgerechnet?

Bundesweit erfolgt zum Beispiel zusätzlich die Abrechnung der Kostenzuschüsse der FSME- und Pneumokokken-Impfungen über die Gehaltskasse. In einzelnen Bundesländern werden auch verschiedene andere Impfaktionen über die Gehaltskasse abgerechnet. 

 

Welche Leistungen werden in diesem Zusammenhang neben der reinen Verrechnung noch erbracht? 

Retaxierungen, die von den Kassen vorgenommen werden, werden über die Gehaltskasse an die Apotheken rückübermittelt. Die Gehaltskasse überprüft, ob die einzelne Retaxierung nach den Bestimmungen des Apothekergesamtvertrages zu Recht erfolgt ist oder nicht. 

 

Werden dabei alle retaxierten Rezepte einzeln überprüft?

Retaxierungen durch jene Kassen, die sich erfahrungsgemäß penibel an den Gesamtvertrag halten, werden nur stichprobenartig überprüft. Die Retaxierungen durch die „Sorgenkinder“ unter den Kassen werden hingegen Rezept für Rezept kontrolliert. Insgesamt werden schätzungsweise 70% bis 80% aller retaxierten Rezepte überprüft. 

 

Was macht die Gehaltskasse, wenn sie eine Retaxierung findet, die zu Unrecht erfolgt ist?

In solchen Fällen werden die Apotheker*innen, meist durch einen auf dem betreffenden Rezept angehefteten Hinweiszettel, darauf hingewiesen, dass sie das Rezept nochmals einreichen können. Diese Vorgehensweise ist auch bei Retaxierungen wegen behebbarer Mängel üblich.  

Häufen sich unrechtmäßige Retaxierungen, nimmt die Gehaltskasse mit den Zuständigen bei der Kasse Kontakt auf, um die korrekte Vorgehensweise zu klären. 

 

Ist die Gehaltskasse in diesem Bereich auch prophylaktisch tätig?

Die Gehaltskasse erteilt umfassend – überwiegend telefonisch - Auskunft über die Abgabebestimmungen des Gesamtvertrages. Außerdem hat die Gehaltskasse einen Arbeitsbehelf zu den Abgabebestimmungen mit Beispielen aufgelegt. 

Besonders aufgrund der Erfahrung, Expertise und profunden Kenntnis der Praxis bei allen Kassen können die pharmazeutischen Mitarbeiter*innen, Frau Maga.pharm. Kaur und Herr MMag. Dr. Rehor auch in ganz ausgefallenen Fällen wertvolle Tipps geben. Herr MMag. Dr. Rehor arbeitet auch bei der Gestaltung der entsprechenden Nachschlagewerke des Apothekerverlages mit und ist Vortragender im Aspirant*innenkurs für Wien, Niederösterreich und Burgenland. 

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at oder tax@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414 DW 247, DW 237