Dienstzeitanrechnungen gemäß § 20 GKG 2002

Hier finden Sie den Beschluss zu Dienstzeitanrechnungen gemäß § 20 GKG 2002.

 

Folgende Zeiträume können gemäß § 20 Z 2 GKG 2002 auf Ansuchen für die Vorrückung in höhere Bezüge angerechnet werden:


a) Zeiten des Bezuges von Wochengeld gemäß § 162 ASVG und
b) Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld gemäß § 2 KBGG bis zum Höchstausmaß von 2 Jahren.
c) Zeiten des absoluten Beschäftigungsverbotes gemäß § 3 Abs. 1 und 3 sowie § 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz von Aspirantinnen, sofern das Ansuchen binnen 3 Jahren ab der Erstbesoldung als allgemein berufsberechtigte Apothekerin gestellt wird.