Dienstzeitanrechnung

Die Anrechnung bestimmter Zeiten wirkt sich auf die Vorrückung in höhere Gehaltsstufen aus.

Hinweis:

Die nachfolgenden Ausführungen gelten auf Basis der Rechtslage nach dem Gehaltskassengesetz 2002 für alle Zeiträume ab 1. Jänner 2002! Für alle Zeiträume bis 31. Dezember 2001 gilt – unabhängig vom Zeitpunkt des Ansuchens – weiterhin die Rechtslage nach dem Gehaltskassengesetz 1959 und den dazu ergangenen Beschlüssen. Bei Fragen zur Dienstzeitanrechnung für Zeiten vor dem 1. Jänner 2002 wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen. 

Jedoch:  

Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Zeiten einer Elternkarenz für Kinder, die ab dem 1. August 2019 geboren werden, auf alle Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten, voll zu berücksichtigen. Für diese Zeiten erfolgt somit eine automatische Vorrückung ohne kostenpflichtige Dienstzeitanrechnung. Auch der "Papamonat" (= Familienzeit) wird bei entsprechendem Nachweis automatisch als Dienstzeit angerechnet. 

Was ist das Wesen einer Dienstzeitanrechnung?

Die Anrechnung bestimmter Zeiten wirkt sich auf die Vorrückung in höhere Gehaltsstufen aus. Grundsätzlich werden nur jene Zeiten automatisch berücksichtigt, während derer eine Besoldung über die Gehaltskasse erfolgt, sowie Zeiten als Riskenausgleicher*in. Es werden auch Zeiten der Berufstätigkeit als Apotheker*in (gegen Nachweis) in anderen Mitgliedstaaten des EWR (auch Zeiten in der Schweiz) für die Vorrückung berücksichtigt. Ebenso werden Zeiten der Mutterschutzfrist, einer langen Krankheit oder der Erfüllung der Wehrpflicht (Zivildienst) automatisch berücksichtigt, sofern ein aufrechtes Dienstverhältnis vorliegt. Alle anderen Zeiten sind für eine Berücksichtigung zu beantragen. 

Geschieht dies automatisch oder nur auf Antrag?

Das Gehaltskassengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Dienstzeitanrechnungen.  

Bestimmte Zeiten werden automatisch ohne Antrag angerechnet, das sind: 

  • Zeiten als selbständige Apotheker*innen 
  • Zeiten der Ableistung der Wehrpflicht (Zivildienst) während eines aufrechten Dienstverhältnisses 
  • Zeiten der Funktionsausübung in einer Berufskörperschaft des Apothekerstandes oder aufgrund eines öffentlichen Mandates (z. B. Nationalrat)

Andere Zeiten müssen auf Antrag jedenfalls angerechnet werden:

  • Zeiten der Verhinderung an der Ausübung des Apothekerberufes wegen Ableistung der Wehrpflicht (Zivildienst), wenn während dieser Zeit kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht 
  • Elternkarenz - Geburten bis 31. Juli 2019! 
  • Stellenlosigkeit 
  • höhere fachliche Ausbildung 
  • Apothekendienst außerhalb des EWR 
  • Lehrtätigkeit an österreichischen Universitäten nach Abschluss eines Doktoratsstudiums 
  • Pharmazeutische Tätigkeit in Industrie und Großhandel 
  • Zeiten einer Lehrtätigkeit an Berufsschulen oder im Rahmen von anderen Berufsausbildungen oder beruflichen Fort- und Weiterbildungen 

Einige Zeiten können auf Antrag mittels eines Beschlusses der Obleute angerechnet werden, ohne dass darauf jedoch ein Rechtsanspruch besteht. 

  • Erkrankung während der Zeit einer Stellenlosigkeit 
  • Zeiten des Bezuges von Wochengeld oder von Kinderbetreuungsgeld, wenn während dieser Zeiten kein aufrechtes Dienstverhältnis vorliegt, aber dadurch eine Verhinderung am Apothekerberuf vorliegt. 

Gibt es Höchstgrenzen für das Ausmaß von Dienstzeitanrechnungen?

Ja, teilweise gibt es gesetzliche Höchstgrenzen. Während Zeiten der Verhinderung an der Ausübung des Berufes wegen Krankheit oder Stellenlosigkeit unbegrenzt anrechenbar sind, werden für 

  • Elternkarenz – Geburten bis 31. Juli 2019 
  • Apothekendienst im Ausland (außerhalb EWR und Schweiz) 
  • Pharmazeutische Tätigkeit in Industrie und Großhandel 
  • Doktoratsstudium 

bis max. zwei Jahre angerechnet, für: 

  • Zeiten einer Lehrtätigkeit an Berufsschulen oder im Rahmen von anderen Berufsausbildungen oder beruflichen Fort- und Weiterbildungen bis max. fünf Jahre angerechnet. 

Sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen?

Ja, bei vielen Dienstzeitanrechnungsgründen gibt es Zusatzvoraussetzungen.  

  • Krankheit – sozialversicherungsrechtliche Krankschreibung 
  • Doktoratsstudium – erfolgreicher Abschluss 
  • Stellenlosigkeit – Vormerkung zur Stellenvermittlung bei der Gehaltskasse und trotz Arbeitswilligkeit keinen Posten gefunden 
  • Lehrtätigkeit an Berufsschulen oder im Rahmen von anderen Berufsausbildungen oder beruflichen Fort- und Weiterbildungen - die Lehrtätigkeit muss pharmazeutische Gegenstände zum Hauptinhalt haben. 

Ist eine Dienstzeitanrechnung mit Kosten verbunden?

Manche Dienstzeitanrechnungen sind kostenlos 

  • Zeiten als selbständiger Apotheker 
  • Wehrdienst 

Für die meisten Dienstzeitanrechnungen ist ein Anrechnungsbetrag zu leisten. Dieser ist jeweils pro angerechnetem Monat mit einem Prozentsatz der Umlage festgesetzt und sozial gestaffelt.  

Krankheit, Stellenlosigkeit, Elternkarenz (Geburten bis 31. Juli 2019!) und Doktoratsstudium sind relativ günstig (0,5%), Tätigkeit in Industrie oder Großhandel oder Apotheken des Auslandes (10%) sind teurer. Eine Abstattung des Anrechnungsbetrages in bis zu 48 Monatsraten kann auf Ansuchen genehmigt werden. Da die Anrechnungsbeträge Werbungskosten darstellen, sind diese steuerlich absetzbar. 

Der Anrechnungsbetrag bzw. die Monatsraten werden vom Gehaltskassenbezug einbehalten. Bei zu geringer oder ohne Besoldung durch die Gehaltskasse wird der Anrechnungsbetrag mittels SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. In diesen Fällen ist ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. 

Wie laufen diese Verfahren ab?

Mit Ausnahme der automatisch angerechneten Dienstzeiten (selbständige Apotheker*innen, Wehrdienstes während aufrechtem Dienstverhältnis, Funktionsausübung, Elternkarenz – Geburten ab 1.8.2019) ist ein Ansuchen unter Vorlage der entsprechenden Nachweise zu stellen. 

Die Entscheidung treffen die Obleute der Gehaltskasse. Nach der Entscheidung informiert die Gehaltskasse die Antragsteller*innen über die Höhe des Anrechnungsbetrages im Falle der positiven Erledigung. Bei positiver Erledigung wird ein Bescheid erlassen, die Dienstzeitanrechnung wird rückwirkend mit dem Datum des Einlangens des Ansuchens wirksam.  

Wirkt sich eine Dienstzeitanrechnung auch auf die Altersversorgung durch die Gehaltskasse aus?

Nein, doch können diese Zeiten nachgekauft werden. Ansuchen können gemeinsam mit jenem der Dienstzeitanrechnung oder getrennt, d.h. zu unterschiedlichen Zeitpunkten gestellt werden. 

Während es für Ansuchen um Dienstzeitanrechnung keine gesetzliche Frist gibt, sind Anträge auf den Nachkauf von Zeiten für die Altersversorgung innerhalb von fünf Jahren zu stellen. 

Wie hoch sind die Kosten für den Nachkauf?

Die Kosten für den Nachkauf sind ähnlich gestaffelt wie die Dienstzeitanrechnungsbeträge. Der Nachkauf von Zeiten der Stellenlosigkeit, Krankheit und Elternkarenz kosten pro Monat Volldienst 0,5% der Umlage, Zeiten der Mutterschutzfrist sowie Aufwertungen des Dienstausmaßes 3% der Umlage, alle anderen kosten 6% der Umlage. Beitragszahlungen für den Nachkauf von Dienstzeiten werden ab 2017 im Rahmen der Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt, sofern eine Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung an das Finanzamt vorliegt. 

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222