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Mittwoch, 2. Oktober 2024 Wichtig

Stellenvermittlung: Freie Suche

Ab sofort ist es möglich, auch ohne Erstellen eines Suchauftrages, nach offenen Stellenangeboten zu suchen. Informationen zu unserer Stellenvermittlung

Das Sozial - und Wirtschaftsinstitut der österreichischen ApothekerInnen.
Gegründet 1908
Unser Service in Zahlen
2395
Zusatzpensionen 2023
50642649
Rezepte weiterverrechnet 2023

Unsere Hauptleistungen

Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich die Dienstnehmer*innen befinden. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen, welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben erhält.

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Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich die Dienstnehmer*innen befinden. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen, welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben erhält.

Rezeptverrechnung

Die Apotheken übermitteln monatlich die Krankenkassenrezepte in Papierform sowie die elektronischen Abrechnungsdaten an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Der Zahlungsverkehr in umgekehrter Richtung läuft ebenfalls über die Gehaltskasse. Als Serviceleistung für die Apothekenbetriebe übernimmt die Gehaltskasse die Vorfinanzierung des Rezepterlöses. 80% des Rezepterlöses werden bereits zwei Tage nach Einlangen der Abrechnungsdaten von der Gehaltskasse an die Apothekenbetriebe ausbezahlt, die restlichen 20% werden vier Tage nach Einlangen der Papierrezepte in der Gehaltskasse überwiesen. Die Gehaltskasse wirkt als zentrale Clearingstelle, übernimmt die Kontrolle allfälliger Retaxierungen sowie bei Bedarf das Mahnwesen.

Wohlfahrts-und Unterstützungsfonds

Als Sozialinstitut der Apothekerschaft wird eine Vielzahl verschiedener Leistungen an gegenwärtige oder ehemalige angestellte Apotheker*innen aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds der Gehaltskasse geleistet. Für angestellte Apotheker*innen gibt es z.B. Zuschüsse zu Geburtskosten, zum Arbeitslosen- und Krankengeld sowie zu Kurkosten. Selbständige Apotheker*innen von relativ kleinen Landapotheken, die durch zahlreiche Nachtdienste besonders stark belastet sind, werden unterstützt. Der Großteil der Leistungen des Fonds entfällt jedoch auf Zuschüsse zur gesetzlichen Pension von ehemaligen Apotheker*innen.

Stellenvermittlung

Die österreichweite und unentgeltliche Stellenvermittlung für Apotheker*innen ist eine der gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse. Wie in der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung auch, werden vorgemerkte Stellensuchende über offene Posten informiert, die zu ihrem Stellenwunsch passen. Die Kontaktaufnahme mit dem Betrieb erfolgt dann direkt durch die Stellensuchenden.

Aktuelles

Stellenausschreibungen der Gehaltskasse

Aktuell suchen wir eine*n Mitarbeiter*in für internen ERP-Support & Consulting zur Verstärkung unserer IT-Abteilung sowie Mitarbeiter*innen in unserem Mitgliederservice (Frontoffice und Backoffice).

Expedition auf Kassenkosten - Stand Juli 2023

Durch das Ende der Coronapandemie treten für ab 1. Juli 2023 ausgestellte Verordnungen auch die Sonderregelungen hinsichtlich der Expedition auf Kassenkosten außer Kraft. Hinzu kommen ab 1. Juli 2023 Änderungen im Suchtmittelbereich. Hier werden die wichtigsten Expeditionsrichtlinien für die öffentlichen Apotheken unter Berücksichtigung des gültigen Apothekergesamtvertrags zusammengefasst!