Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers
Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers
Auf Wunsch der beteiligten Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen überweist die Gehaltskasse die GK-Bezüge der Dienstnehmer*innen auf ein Konto der Apotheke.
Überweisung der Gehälter
Die Überweisung der Gehaltskassenbezüge erfolgt grundsätzlich auf das von Dienstnehmer*innen bekannt gegebene Gehaltskonto. Die Überweisung kann nur auf ein Gehaltskonto erfolgen (z. B. nicht auf ein Sparkonto). Die Dienstnehmer*innen müssen die Kontoinhaber*innen sein.
Vorgangsweise bei Überweisung auf ein Konto der Dienstgeber*innen
Auf Wunsch der beteiligten Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen werden die Gehaltskassen-Bezüge der Dienstnehmer*innen auf ein Konto der Apotheke überwiesen. Dieser Wunsch ist der Gehaltskasse schriftlich zu übermitteln und hat folgende Daten gut leserlich zu enthalten:
- Name der Apotheke
- Namen der besoldeten Apotheker*innen
- Bankverbindung der Apotheke (IBAN und BIC)
Dieses Schreiben ist sowohl von der Apothekenleitung als auch von den Dienstnehmer*innen zu unterzeichnen. Die Gehaltsauszahlung erfolgt ab der nächstfolgenden Überweisung auf das in diesem Schreiben angegebene Konto.
Bei unvollständigen oder unleserlichen Daten bzw. Angabe einer falschen Bankverbindung ist eine Änderung der Überweisung nicht möglich. Die Absender*innen werden darüber verständigt, Überweisungen erfolgen weiterhin auf das Konto der Dienstnehmer*innen.
Für eine rechtzeitige und vollständige Information an die Gehaltskasse ist die Apothekenleitung verantwortlich. Bei Verzögerungen oder unvollständigen Erklärungen können erfolgte Gehaltsüberweisungen auf das Konto der Dienstnehmer*innen von der Gehaltskasse nicht mehr rückabgewickelt werden.
Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen einseitig diese Erklärung schriftlich widerrufen.
Erfassung durch die Gehaltskasse
Die nur für einen bestimmten Betrieb geltende Bankverbindung wird als Zusatzkonto erfasst. Das Zusatzkonto scheint auf dem Gehaltszettel der Dienstnehmer*innen auf.
Dienstnehmer*innen mit zwei parallelen Dienstverhältnissen können die Gehaltskassen-Bezüge getrennt an die jeweiligen Dienstgeber*innen oder für das andere Dienstverhältnis wie bisher an das eigene Konto auszahlen lassen.
Dauer der Überweisung auf ein Zusatzkonto
Die Überweisung auf ein Dienstgeber*innen-Konto erfolgt so lange, bis eine der beiden Parteien (oder beide gemeinsam) die Vereinbarung widerrufen. Beendet die Leitung der Apotheke die Leitungs-Tätigkeit (z. B. Konzessionsübergabe, Pachtbeendigung, Ende des Dienstverhältnisses als angestellte Leitung), endet die Vereinbarung automatisch, da sich damit meist auch die Bankverbindung ändert. Ist dies nicht der Fall, kann die neue Leitung der Gehaltskasse bestätigen, dass die Überweisungen wie bisher durchzuführen sind. Bei Änderung der Kontoverbindung ist jedoch je Dienstnehmer*in eine neue Erklärung zu übermitteln.
Übernehmen bisherige Pächter*innen oder angestellte Leiter*innen die Konzession der Apotheke so bleibt die Vereinbarung aufrecht.
Nähere Informationen:
E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222
Links zu diesem Thema:
Formulare:
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Download-Formular (pdf): Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers