Meldung von Aspirant*innen

Absolvent*innen des Pharmazie-Studiums müssen eine einjährige Aspirant*innenausbildung absolvieren, bevor sie als Apotheker*innen arbeiten dürfen.

 

Meldung bei der zuständigen Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer

Zumindest eine Woche vor Dienstantritt muss die Anmeldung bei der zuständigen Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Apothekerkammer erfolgen. Hier erhält man auch alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Aspirant*innenausbildung. 

 

Welche Unterlagen braucht die Gehaltskasse?

Folgende Dokumente werden von der zuständigen Landesgeschäftsstelle an die Gehaltskasse weitergeleitet:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bescheid der Universität über die Verleihung des akademischen Grades Mag. pharm.

Zusätzlich werden folgende Dokumente bzw Unterlagen benötigt (soweit vorhanden):

  • Bescheid der Universität über die Verleihung weiterer akademischer Grade. Dem Bescheid muss die Bestätigung über den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit beigefügt sein (Universität Wien: Rückseite des Bescheides; Universität Innsbruck: Zusatzblatt mit Übernahmebestätigung des Bescheides; Universität Graz: im Bescheid integriert) 
  • Heiratsurkunde 
  • Geburtsurkunden der Kinder 
  • Nachweis über die Auszahlung der österreichischen staatlichen Familienbeihilfe oder einer gleichwertigen Familienleistung in einem Mitgliedsstaat des EWR. 
  • österreichische Sozialversicherungsnummer 

 

Meldung bei der Gehaltskasse

Über den Beginn der Aspirant*innenausbildung informiert die zuständige Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Apothekerkammer. Bei Beendigung der Aspirant*innenausbildung ist eine Abmeldung (wenn das Dienstverhältnis nicht fortgesetzt wird) oder Ummeldung an die Gehaltskasse zu senden. 

 

Höhe des Aspirant*innengehalts

Die Höhe des Monatsbezuges für Aspirant*innen kann dem Gehalts- und Entlohnungsschema entnommen werden. Die Voraussetzungen für Familienzulagen und deren Höhe sind die gleichen wie für berufsberechtigte Apotheker*innen. Neben dem Gehalt und den Familienzulagen steht den Aspirant*innen auch eine Ausgleichszulage zu. 

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222