Stellenvermittlung allgemeine Informationen
Stellenvermittlung allgemeine Informationen
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse gehört auch die unentgeltliche, gemeinnützige Stellenvermittlung für ihre Mitglieder.
Führt die Gehaltskasse die Stellenvermittlung für ganz Österreich durch?
Ja, die Stellenvermittlung der Gehaltskasse vermittelt vorgemerkte Mitglieder auf offene Posten in ganz Österreich.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Stellenlose und stellensuchende Mitglieder melden sich bei der Stellenvermittlung und geben ihre Wünsche hinsichtlich eines Postens (geographische Lage, Dienstausmaß, frühester Dienstantritt etc.) bekannt. Ebenso melden sich Dienstgeber*innen, die jemanden einstellen wollen und geben ihre Wünsche bekannt. Sobald eine offene Stelle gemeldet wird, informiert die Gehaltskasse zeitgleich alle vorgemerkten Stellenlosen und Stellensuchenden, zu deren Wünschen dieser Posten passt. Diese können sich dann direkt mit der Apotheke in Verbindung setzen.
Wie erfolgt diese Information der vorgemerkten Mitglieder?
Die Information erfolgt (mit Ausnahme von besonders dringenden Fällen) schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg. Zusammen mit der Information über den offenen Posten erhalten die Stellenlosen und Stellensuchenden ein Rückantwortblatt, um Aktivitäten und Ergebnis zurückzumelden.
Wozu benötigt die Gehaltskasse diese Rückmeldungen?
- Für die Gewährung von Leistungen aus dem Titel Stellenlosigkeit können daraus Rückschlüsse für die Ernsthaftigkeit der Postensuche und somit Arbeitswilligkeit gezogen werden.
- Um die erfassten Daten aktuell zu halten
- Ebenso sind die Rückmeldungen für eine eventuelle Dienstzeitanrechnung notwendig
Stellenlose /Stellensuchende – ist das gleichbedeutend?
Nein, als stellenlos werden jene Mitglieder bezeichnet, die über kein aufrechtes Dienstverhältnis verfügen – unabhängig davon, ob sie auch staatliches Arbeitslosengeld beziehen oder nicht. Stellensuchende verfügen über ein aufrechtes Dienstverhältnis und suchen entweder anstatt dieses oder zusätzlich zu diesem ein anderes/weiteres Dienstverhältnis.
Welche Leistungen für stellenlose Mitglieder gibt es?
Stellenlose Mitglieder, die staatliches Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten, können von der Gehaltskasse eine zusätzliche Stellenlosenunterstützung beziehen. Um Stellenlosenunterstützungen muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der Stellenlosigkeit angesucht werden. Weiters können Zeiten der Stellenlosigkeit auf Ansuchen im Nachhinein gegen einen sehr niedrigen Anrechnungsbetrag auf die Vorrückung in höhere Gehaltsstufen angerechnet werden. Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass das Mitglied bei der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt ist/war (die “Vormerkung” bei einer Landesgeschäftsstelle der ÖAK reicht nicht !!) und arbeitsfähig sowie arbeitswillig war.
Vermittelt die Gehaltskasse nur Dauerstellen?
Nein. Neben Dauerstellen vermittelt die Gehaltskasse auch kurzfristige Krankenstands- und Urlaubsvertretungen sowie sonstige befristete Dienstverhältnisse und Aspirantenstellen.
Wie geht die Gehaltskasse in dringenden Notfällen vor?
Bei dringenden Notfällen, meist plötzliche Erkrankung oder sonstige Verhinderung alleinarbeitender Apotheker*innen, wo sofort eine Vertretung benötigt wird, nimmt die Stellenvermittlung telefonisch Kontakt mit in Frage kommenden Personen auf. In der Regel lässt sich in solchen Fällen binnen weniger Stunden eine Vertretung für den Betrieb finden.
Können stellensuchende Dienstnehmer*innen ihre Dienste auf der Homepage der Gehaltskasse anbieten?
Ja, Stellensuchende, welche für die Vermittlung von Vertretungen oder Aspirant*innenstellen vorgemerkt sind, haben die Möglichkeit, ihre Dienste im Intranet auf der Homepage der Gehaltskasse anzubieten.
Um den persönlichen Schutz zu wahren, werden die Daten stellenloser Personen für Dauerposten nicht direkt an stellensuchende Betriebe weitergegeben.
Die Freischaltung der Daten durch die Stellenvermittlung erfolgt im Rahmen eines Vermittlungsauftrages. Die Daten stammen aus den Datenbeständen der Gehaltskasse und sind daher immer auf dem aktuellsten Meldestand.
Folgende Daten können veröffentlicht werden:
Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, angebotenes Dienstausmaß, Zeitraum
Die Veröffentlichung kann jederzeit innerhalb eines Tages zurückgezogen werden. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail-Nachricht an die Stellenvermittlung genügt.
Durch die Veröffentlichung im Intranet ist sichergestellt, dass nur Apotheker*innen Zugriff auf diese Informationen haben.
Nähere Informationen:
E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222
Links zu diesem Thema:
Stellenlosenunterstützung
Richtlinie zum Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds