Musterbelege

Hier finden Sie Musterbelege einfach erklärt:

 

Rezeptverrechnung

  • Seit der Systemumstellung im Juni 2024 finden Sie Retaxierungen, Umlagenvorschreibung (bei Taxabziehern) und Service-Abrechnungen (Details aller Impf-Abrechnungen und sonstigen Abrechnungen) nicht mehr auf der Betriebsfaktura.
  • Für jede Retaxierung wird ein eigener Beleg erstellt, der bei der Auszahlung der Betriebsfaktura gegengerechnet wird.
  • Bei allen Überweisungen / SEPA-Einzügen durch die Gehaltskasse gegenüber dem Apothekenbetrieb wird ein Zahlungsaviso (Auflistung aller in der jeweiligen Buchung enthaltenen Belege) erstellt.
  • Alle Belege finden Sie in Ihrer Zustellbox im e-Service Portal. 

 

Gehaltszettel

Dienstnehmer*innen erhalten den Gehaltszettel der Gehaltskasse im Zuge des Auszahlungstermines zum Ende des Monats elektronisch in die Zustellbox übermittelt. Der Gehaltszettel zeigt die Details der persönlichen Gehaltsabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum an und wird ebenso an die Apothekenleitung zugestellt. 

Die Zustellung der Gehaltszettel in die Zustellboxen erfolgt 1x/Monat nach dem Auszahlungslauf der Gehälter (um den 27. des Monats).

 

Summenblatt

Das Summenblatt bietet eine übersichtliche Zusammenfassung der für die Abrechnung relevanten Daten aller beschäftigen Pharmazeut*innen einer Apotheke. Es ermöglicht eine nachvollziehbare Darstellung der Berechnungsgrundlagen und Abrechnungszeiträume. Die erstmalige Erstellung des Summenblattes und Zustellung in die Zustellbox erfolgt in der Regel um den 10. des Monts an die Apothekenleitung sowie dazu berechtigte Steuerberater*innen/Wirtschaftstreuhänder*innen (kurz: SB/WTH). 


Werden nach diesem Zeitpunkt weitere abrechnungsrelevante Meldungen oder Änderungen verarbeitet, werden weitere Summenblätter erstellt und zugestellt. Diese Folgeläufe finden üblicherweise um den 18. und um den 26. des Monats statt.

 

Dabei werden ausschließlich jene Änderungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der jeweils vorangegangenen Erstellung des Summenblatts noch nicht bekannt oder noch nicht verarbeitet waren. Bereits im vorherigen Summenblatt enthaltene Daten werden nicht erneut ausgewiesen. Dadurch ist jederzeit nachvollziehbar, welche Änderungen seit dem letzten Summenblatt neu in die Gehaltsabrechnung aufgenommen wurden.

 

Umlagenvorschreibung

Berechnungszeitpunkte

Es gibt je nach Zahlungsart drei Berechnungszeitpunkte:

Zahlungsart Berechnungszeitpunkt
Umlage
Stichtag für Meldungen
Taxabzieher 1. Werktag des Monats letzter Werktag des Vormonats
Einzahler (z. B. KH-Apotheken) 10. des Monats (unverändert) letzter Werktag vor der Umlagenberechnung
SEPA-Lastschrift 15.-18. des Monats, abhängig von der Lage der Wochentage (unverändert) letzter Werktag vor der Umlagenberechnung


Alle Meldungen, die nach dem jeweiligen Stichtag einlangen, werden bei der Berechnung im Folgemonat berücksichtigt und verlässlich nachverrechnet. Der bisherige Korrekturlauf entfällt.

 

Um die Richtigkeit der bei uns gepflegten Abrechnungsdaten prüfen zu können, erhalten sowohl Betriebe (bzw. Wirtschaftstreuhänder*innen) als auch Dienstnehmer*innen eine Woche vor dem Stichtag für die Umlagenberechnung eine Aufstellung ihrer aktuellen Meldungen in die Zustellbox und können ggf. erforderliche Korrekturen an die Gehaltskasse zurückmelden.

 

Bei Bezahlung der Umlage durch Abzug vom Taxerlös scheint die Umlagenvorschreibung nicht mehr auf der Betriebsfaktura auf. Die zugehörigen Belege werden gesondert erstellt und die offenen Beträge bei der Auszahlung des Taxerlöses gegengerechnet. 

Letzte Aktualisierung: 24.09.2026