Information

Informationen Coronavirus

Hier finden Sie Informationen für ApothekerInnen und Apothekenbetriebe zur aktuellen Situation.
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Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich die Dienstnehmer*innen befinden. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen, welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben erhält.
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Meldewesen

Für Mitglieder der Gehaltskasse bestehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Meldeverpflichtungen in verschiedenen Bereichen an die Gehaltskasse. Beginn, Ende und Dienstausmaß jedes Dienstverhältnisses als besoldete Apotheker*innen müssen zur korrekten Berechnung der Gehaltskassenumlage und der Gehaltskassenbezüge gemeldet werden (Meldewesen im engeren Sinn). Auch Krankheit, Präsenz- oder Zivildienst, der Wechsel in die Abteilung der Dienstgeber, das Ende der "Angehörigen-Eigenschaft" als Riskenausgleicher, sowie Mutterschutz, Papamonat und jede Art von Karenz sind ebenfalls zu melden. Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Abfertigung NEU muss ein allfälliger Übertritt von Dienstnehmer*innen vom alten in das neue Abfertigungssystem bekannt gegeben werden. Für die Bemessung der Familienzulagen sind Angaben über den Familienstand, die Geburt eines Kindes und den Anspruch auf die staatliche Familienbeihilfe erforderlich. Da die Gehaltskasse im Wege der gesetzlich eingerichteten Verwaltungsgemeinschaft für die Österreichische Apothekerkammer gleichzeitig den Standeskataster führt, sollen auch solche Meldungen direkt an die Gehaltskasse erfolgen, die in den Zuständigkeitsbereich der Österreichischen Apothekerkammer fallen (z.B. darüber, wer einer Apotheke leitet). Die meisten Meldeverpflichtungen können im e-Service-Portal durchgeführt werden.
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Rechtliches

Als Wirtschafts- und Sozialinstitut der ApothekerInnen bieten wir unseren Mitgliedern Information über die wichtigsten relevanten Rechtsgrundlagen und Rechtsthemen, sowie Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
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Rezeptverrechnung und Impfaktionen

Die Apotheken übermitteln monatlich ihre Krankenkassenrezepte mit entsprechenden Abrechnungsunterlagen an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte – noch am Tag ihres Einlangens – an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Da die Gehaltskasse die Vorfinanzierung übernimmt, erhält der Apothekenbetrieb den Rezepterlös bereits vier Tage nach Einlangen der Rezepte, obwohl die gesetzliche Zahlungsfrist 14 Tage beträgt. Die Gehaltskasse fungiert als „Clearing-Stelle“ und erspart dadurch den Apothekenbetrieben mit jeder Krankenkasse einzeln abzurechnen.
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Stellenvermittlung

Die österreichweite und unentgeltliche Stellenvermittlung für Apotheker*innen ist eine der gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse. Wie in der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung auch, werden vorgemerkte Stellensuchende über offene Posten informiert, die zu ihrem Stellenwunsch passen. Die Kontaktaufnahme mit dem Betrieb erfolgt dann direkt durch die Stellensuchenden.
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Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds

Als Sozialinstitut der Apothekerschaft wird eine Vielzahl verschiedener Leistungen an gegenwärtige oder ehemalige angestellte Apotheker*innen aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds der Gehaltskasse geleistet. Für angestellte Apotheker*innen gibt es z.B. Zuschüsse zu Geburtskosten, zum Arbeitslosen- und Krankengeld sowie zu Kurkosten. Selbständige Apotheker*innen von relativ kleinen Landapotheken, die durch zahlreiche Nachtdienste besonders stark belastet sind, werden unterstützt. Der Großteil der Leistungen des Fonds entfällt jedoch auf Zuschüsse zur gesetzlichen Pension von ehemaligen Apotheker*innen.
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Digitalisierung

Hier finden Sie Informationen zum Thema Digitalisierung in der Gehaltskasse und in Apothekenbetrieben.
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