Aufbau und Aufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse

Die Pharmazeutische Gehaltskasse ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft für das gesamte Bundesgebiet mit Sitz in Wien eingerichtet und bildet eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK).

 

Der Aufbau der Gehaltskasse

Die Gehaltskasse ist in allen ihren Gremien paritätisch mit Vertreter*innen von angestellten und selbständigen Apotheker*innen besetzt. Die Verwaltungsgemeinschaft mit der ÖAK manifestiert sich unter anderem darin, dass die Delegiertenversammlung (das höchste Gremium) der Gehaltskasse personenident mit der Delegiertenversammlung der Österreichischen Apothekerkammer ist. Der Vorstand der Gehaltskasse besteht aus jeweils 7 Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen. 2 Obleute und deren Stellvertreter*innen vertreten die Gehaltskasse nach außen. Dies sind derzeit sind Frau Maga. pharm. Irina Schwabegger-Wager als Erste Obfrau und Vertreterin der Abteilung der angestellten Apotheker*innen sowie Herr Mag. pharm. Georg Fischill als Zweiter Obmann und Vertreter der selbständigen Apotheker*innen.

 

Da es auf keiner Stufe dieser Organisation ein Stimmenübergewicht einer der beiden Abteilungen gibt, können Entscheidungen nur im Einvernehmen zwischen den Vertreter*innen der angestellten und selbständigen Apotheker*innen getroffen werden.

 

Insgesamt beschäftigt die Gehaltskasse rund 70 Mitarbeiter*innen.

 

Die Aufgaben der Gehaltskasse

Der gesetzliche Auftrag an die Gehaltskasse umfasst drei Schwerpunkte:

 

  • Einerseits obliegt der Gehaltskasse die Bemessung und Auszahlung der Gehälter aller Pharmazeut*innen, die aufgrund eines Dienstvertrages in einer öffentlichen oder Krankenhausapotheke tätig sind. Daraus leitet sich auch der Name ab.
  • Die zweite wesentliche Aufgabe der Gehaltskasse besteht in der Verrechnung der Krankenkassenrezepte für die Apotheken mit den Sozialversicherungsträgern.
  • Der dritte Aufgabenschwerpunkt betrifft die soziale und wirtschaftliche Absicherung von Apotheker*innen. Dies umfasst die Stellenvermittlung sowie diverse Unterstützungsleistungen bis hin zur Zusatzaltersversorgung, die finanziell alle über den Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds abgewickelt werden. Inhaber*innen kleiner Apothekenbetriebe in ländlichen Gebieten werden ebenfalls aus dem Fonds unterstützt.

 

Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen

Hauptmotiv für die Gründung der Gehaltskasse zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Wunsch, ein System steigender Entlohnung im Alter für pharmazeutische Fachkräfte zu schaffen, ohne dadurch ältere Arbeitnehmer*innen am Arbeitsmarkt zu diskriminieren.

 

Auch heute noch liegt dieser Gedanke dem System zu Grunde. Angestellte Apotheker*innen werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe, in welchen angestellte Apotheker*innen arbeiten – bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich seine Dienstnehmer*innen befinden.

 

Zusätzlich zur Besoldung durch die Gehaltskasse (die auch Familienzulagen vorsieht) gibt es kollektivvertragliche Entlohnungsbestandteile, die angestellte Apotheker*innen direkt von Dienstgeber*innen erhalten. Da auch diese Entlohnungsteile größtenteils unabhängig vom Dienstalter sind, sind die Kosten von Dienstnehmer*innen unabhängig vom Dienstalter praktisch immer gleich. Dies schützt zwar nicht vor Arbeitslosigkeit, verhindert jedoch eine Benachteiligung älterer Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt.

 

Meldewesen

Um diese Besoldung angestellter Apotheker*innen durchführen zu können, erhält die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben. Der Österreichischen Apothekerkammer obliegt die Führung eines Katasters über alle Standesangehörigen. Zur Vermeidung von Zweigleisigkeiten und im Sinne einer effizienten Verwaltung führt daher die Gehaltskasse „den Kataster“, welcher der Abwicklung der Besoldung angestellter Apotheker*innen dient und gleichzeitig den Standeskataster der Österreichischen Apothekerkammer darstellt.

 

Rezeptverrechnung

In Österreich gibt es zirka 180 "begünstigte Bezieher", also Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kund*innen abgegeben werden. Um den Apothekenbetrieben zu ersparen, mit dieser großen Zahl von Kostenträgern einzeln verrechnen zu müssen, fungiert die Gehaltskasse auf gesetzlicher Basis als "Clearing-Stelle“.

 

Die Apotheken übermitteln monatlich die Krankenkassenrezepte mit entsprechenden Abrechnungsunterlagen an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte – noch am Tag ihres Einlangens – an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Der Zahlungsverkehr in umgekehrter Richtung läuft ebenfalls über die Gehaltskasse, wobei diese zusätzlich die Vorfinanzierung übernimmt. Der Apothekenbetrieb erhält seinen Rezepterlös vier Tage nachdem die Rezepte in der Gehaltskasse eingelangt sind, obwohl die gesetzliche Zahlungsfrist der begünstigten Bezieher 14 Tage beträgt. 2020 wurde beschlossen, 80 % des Rezepterlöses schon nach zwei Tagen auszubezahlen, was zu einer deutlichen Verbesserung für die Apothekenbetriebe geführt hat.

 

In einem Gesamtvertrag mit den im Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengeschlossenen Krankenkassen sind die Bestimmungen über die Abgabe von Arzneimitteln auf Rechnung dieser Krankenkassen geregelt. Die Auskunftserteilung (hauptsächlich telefonisch, aber auch schriftlich) über diese Bestimmungen des Gesamtvertrages stellt ebenfalls einen Aufgabenschwerpunkt der Gehaltskasse dar.

 

Die Kosten der Rezeptverrechnung werden über einen prozentuellen Mitgliedsbeitrag vom verrechneten Umsatz ausschließlich von den Apothekenbetrieben getragen

 

Stellenvermittlung

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse zählt auch die unentgeltliche gemeinnützige Stellenvermittlung für Apotheker*innen österreichweit. Wie auch in der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung werden vorgemerkte Stellensuchende über offene Posten informiert, welche zu ihrem Stellenwunsch passen. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Stellensuchenden.

 

Wohlfahrts- und Unterstützungfonds

Die Gehaltskasse betreibt ebenfalls auf gesetzlicher Basis einen Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds. Dieser wird durch Mitgliedsbeiträge sowohl der angestellten als auch der selbständigen Apotheker*innen sowie durch Anrechnungsbeträge und Konzessionstaxen gespeist.

 

Aus diesem Fonds wird eine Vielzahl von verschiedenen Leistungen an gegenwärtige oder ehemalige angestellte Apotheker*innen finanziert. Für angestellte Apotheker*innen gibt es z. B. Geburtskostenzuschüsse, Zuschüsse zum Arbeitslosen- und Krankengeld sowie zu Kurkosten. Ebenfalls aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds werden selbständige Apotheker*innen von relativ kleinen Landapotheken unterstützt, die durch zahlreiche Nachtdienste besonders stark belastet sind.

 

Der Großteil der Leistungen entfällt jedoch auf Zuschüsse zur gesetzlichen Pension von Apotheker*innen im Ruhestand. Die Leistungshöhe wird auf Basis der im System verbrachten Dienstzeit errechnet. Zusätzlich zu diesem im Umlageverfahren finanzierten Pensionszuschuss werden auch durch Kapitalansparverfahren für angestellte Apotheker*innen Beträge für die eigene Altersversorgung angespart.

 

Die Gehaltskasse als moderner Dienstleister

Als moderner Dienstleister stellt die Gehaltskasse auch digitale Serviceleistungen zur Verfügung. Über das e-Service Portal können Mitglieder der Gehaltskasse nicht nur zahlreiche Informationen beziehen, sondern auch Anträge einbringen und Meldungen abgeben. Datenschutz und Privatsphäre sind in sensiblen Bereichen durch die ID Austria gewahrt. Als digitales Service stehen neben der Stellenvermittlung auch der Upload von Rezeptdaten sowie Berechnungssysteme wie Brutto-Netto-Rechner oder Zuverdienstrechner KBG zur Verfügung.