Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) - § 19 Abs. 3 E-GovG

Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich verwendet ab 30.07.2018 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgenden Bildmarken:



Durch die Amtssignatur ist erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt und von wem es stammt.


 

Die Amtssignatur gewährleistet daher

  • die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments von einer Behörde und
  • die Prüfbarkeit des Dokuments.
     

Verifizierung amtssignierter Schriftstücke

Amtssignierte Dokumente können auf ihre Echtheit und Unverfälschtheit überprüft werden.

Für in Papierform vorliegende, amtssignierte Schriftstücke bietet die Pharmazeutische Gehaltskasse folgende Möglichkeiten der Vorlage zur Verifizierung an:

  • Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens an folgender Adresse:
    Pharmazeutische Gehaltkasse für Österreich
    Spitalgasse 31
    1090 Wien
  • Zusendung mittels Fax an die Faxnummer +43 1 404 14 DW 249
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes (im PDF-Format) per Mail an die E-Mail-Adresse der Pharmazeutischen Gehaltskasse:  office@gk.or.at oder direkt an die E-Mail-Adresse der jeweiligen Fachabteilung (siehe Briefkopf).

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten ist entsprechend dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments über das nachstehende Prüfservice möglich:

Ergibt die sodann durchgeführte Prüfung ein positives Ergebnis, so wird Ihnen das mit dem Text:

"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Pharmazeutischen Gehaltskasse und ist inhaltlich unverändert."

schriftlich mitgeteilt.

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen:

"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Pharmazeutischen Gehaltskasse nicht verifiziert werden."

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222