Rezepttransportversicherung

Die Gehaltskasse hat den Verlust der Rezepte beim Transport von der Apotheke zur Gehaltskasse und weiter zur Krankenkasse versichert.

 

Warum hat die Gehaltskasse eine derartige Versicherung abgeschlossen?

Da das Porto für Wertpakete vor einigen Jahren vervielfacht wurde und gleichzeitig eine kostengünstigere Versicherung ausgehandelt werden konnte, welche auch den Transport von der Apotheke zur Gehaltskasse umfasst, wurde diese Versicherung abgeschlossen. 

Außerdem kann die Gehaltskasse im Rahmen dieser Versicherung auch private Paketdienste für den Transport zu den Kassen in Anspruch nehmen. Dadurch verkürzt sich oftmals die Transportzeit, was zu einer früheren Bezahlung durch die Kassen führt. 

 

Was genau ist versichert?

Versichert sind die zur Verrechnung an die Gehaltskasse eingesandten Rezepte am Transportweg von der Apotheke (Wohnung bzw. Betrieb der Apotheker*innen oder Rechnungslegenden) über die Gehaltskasse bis zur Krankenkasse. Der Versicherungsschutz umfasst Rezepte sowohl in Postgewahrsam als auch während persönlichem Transport durch Apotheker*innen oder betraute Personen. 

 

Wie ist der Versicherungsumfang?

Versicherungsdeckung ist für Schäden durch Abhandenkommen, Diebstahl und Raub bis zu 366.000,- € pro Paket gegeben. Bei Aufgabe als Wertpaket erhöht sich die Höchsthaftungssumme auf 440.000,- € (bei einer Mindestwertangabe von 1.500,- €). 

 

Was bedeutet das in der Praxis für die Apotheken?

Werden Rezeptpakete persönlich bei der Gehaltskasse abgegeben, sind diese am Transportweg bis zu einer Summe von 366.000,- € versichert. Bei Versand als normales Postpaket beträgt die Höchsthaftungssumme 183.000,- €. Um die Behandlung „von Hand zu Hand“ für die Pakete sicherzustellen, wird die Aufgabe als Postpaket mit Deklaration als Wertpaket von z.B. 600,- € oder als EMS-Paket (Express Mail Service) empfohlen.

 

Welche Unterlagen werden im Schadensfall benötigt?

Zu Beweiszwecken ist eine Kopie der Sammelaufstellung und bei Postversand der Aufgabeschein vorzulegen. Bei Versand als normales Postpaket ist auf eine stabile Verpackung zu achten. 

 

Wann wird ein Verlust der Rezepte nicht von der Versicherung gedeckt?

Nicht versichert sind die Rezepte gegen Verlust in der Apotheke oder während sie sich beim Rechnungslegenden befinden. Auch Rezepte, die direkt an eine Kasse geschickt werden, wie z. B. FSME-Scheine direkt an die AUVA, sind nicht von dieser Versicherung umfasst. Ist der Verlust von Rezepten nicht nachvollziehbar (z.B. Fehlen von Rezepten ohne Beschädigung des Postpaketes), wird keine Entschädigung geleistet. 

Auch bei grober Fahrlässigkeit (Sorglosigkeit) und Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz. 

 

Müssen Apotheker*innen dieser Versicherung eigens beitreten?

Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich automatisch auf alle öffentlichen Apotheken Österreichs. Den Apotheker*innen erwachsen aus dieser Versicherung unmittelbar keine Kosten. 

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 404 14-211