Rezeptverrechnung und Serviceverrechnungen
Rezeptverrechnung und Serviceabrechnungen
Eine weitere gesetzliche Aufgabe der Gehaltskasse bildet die Rezeptverrechnung. Die Verrechnung für die Apothekenbetriebe mit den „begünstigten Beziehern“ erfolgt dadurch zentral über die Gehaltskasse. Begünstigte Bezieher sind Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kund*innen abgegeben werden. Die Apotheken übermitteln monatlich die Krankenkassenrezepte in Papierform sowie die elektronischen Abrechnungsdaten an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Der Zahlungsverkehr in umgekehrter Richtung läuft ebenfalls über die Gehaltskasse. Als Serviceleistung für die Apothekenbetriebe übernimmt die Gehaltskasse die Vorfinanzierung des Rezepterlöses. 80% des Rezepterlöses werden bereits zwei Tage nach Einlangen der Abrechnungsdaten von der Gehaltskasse an die Apothekenbetriebe ausbezahlt, die restlichen 20% werden vier Tage nach Einlangen der Papierrezepte in der Gehaltskasse überwiesen. Durch Wochenenden und Feiertage, sowie die unterschiedlich lange Bearbeitungszeit durch die Banken, kann es zu Verschiebungen kommen. Die Gehaltskasse wirkt als zentrale Clearingstelle, übernimmt die Kontrolle allfälliger Retaxierungen sowie bei Bedarf das Mahnwesen. Ein Schwerpunkt der Gehaltkasse in diesem Bereich liegt zudem in der Auskunftserteilung an die Mitglieder über die Abgabebestimmungen für Apotheken. Neben der Verrechnung aller Kassenrezepte administriert die Gehaltskasse auch die zahlreichen Impfaktionen, sowohl bundesweit als auch landesspezifisch.
Expedition auf Kassenkosten – Stand Juli 2023
Durch das Ende der Coronapandemie treten für ab 1. Juli 2023 ausgestellte Verordnungen auch die Sonderregelungen hinsichtlich der Expedition auf Kassenkosten außer Kraft. Hinzu kommen ab 1. Juli 2023 Änderungen im Suchtmittelbereich. Im Folgenden werden die wichtigsten Expeditionsrichtlinien für die öffentlichen Apotheken unter Berücksichtigung des seit 2006 gültigen Apothekergesamtvertrags (GV) zusammengefasst:
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Serviceverrechnungen
Hier finden Sie Merkblätter und Formulare für alle Serviceverrechnungen.
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Rezepteinreichung und Rezepterlös
Die Verrechnung der Kassenrezepte für die Apotheken mit den Sozialversicherungsträgern stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Gehaltskasse dar.
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Retaxierungskontrolle
Neben der Verrechnung der Krankenkassenrezepte mit den Sozialversicherungsträgern erbringt die Gehaltskasse in diesem Zusammenhang wichtige zusätzliche Leistungen für die Apotheken.
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Apothekergesamtvertrag in Kürze (gültig seit 2006)
Die Einführung des Erstattungskodex mit 1.1.2005, damit verbundene Übergangsbestimmungen sowie die elektronischen Rezeptabrechnung erforderte eine Überarbeitung des seit 1987 bestehenden Gesamtvertrages. Die unterschiedliche Handhabung der Übergangsbestimmungen seitens der Krankenversicherungsträger machte eine bundesweit einheitliche Lösung für alle dem Hauptverband angehörenden Krankenversicherungsträger notwendig.
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Feuerversicherung für Rezepte
Die Gehaltskasse hat eine kollektive Feuerversicherung abgeschlossen, die für alle Apotheken Österreichs den Verlust von Rezepten in der Apotheke durch Feuer deckt.
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Rezepttransportversicherung
Die Gehaltskasse hat den Verlust der Rezepte beim Transport von der Apotheke zur Gehaltskasse und weiter zur Krankenkasse versichert.
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Upload der Rezeptdaten
Hier finden Sie eine Beschreibung, wie der Upload der Rezeptdaten erfolgen kann.
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Verzeichnis der Softwarehäuser und Taxationsbüros
Hier finden Sie das Verzeichnis der Softwarehäuser und Taxationsbüros:
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