Berechtigung von Wirtschaftstreuhänder*innen / Steuerberater*innen

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie als Apothekenleiter*in Ihre Steuerberater*innen bzw. Wirtschaftstreuhänder*innen berechtigen können, bestimmte Dokumente im e-Service Portal abzufragen.

  1. Die Apothekenleiter*innen loggen sich mit Handy-Signatur bzw. P-Nummer + Kennwort unter www.gehaltskasse.at ein. (Hilfe zum Login)
  2. Wählen Sie "Formulare und Anträge" --> "Berechtigungen"
  3. Auswahl von Steuerberater*in / Wirtschaftstreuhänder*in
  4. Wählen Sie den Namen von Steuerberater*in /Wirtschaftstreuhänder*in für
    - Rezeptverrechnung
    - Gehaltsabrechnung
    - Umlagenvorschreibung
    Es ist nicht zwingend erforderlich, für alle der obigen Bereiche eine wirtschaftliche Vertretung auszuwählen. Möchten Sie die Vertretung in einem Bereich löschen, setzen Sie die Auswahl im entsprechenden Bereich wieder auf "bitte auswählen" zurück. 
  5. Anklicken des Häkchens in „Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben
  6. Anklicken der Schaltfläche „Weiter
  7. Anklicken der Schaltfläche "Senden"

Anmerkung: 
Geben Sie keine Zugangsdaten an Steuerberater*innen / Wirtschaftstreuhänder*innen weiter. Diese haben ihre eigenen Zugangsdaten.

Wie können Steuerberater*innen und Wirtschaftstreuhänder*innen Dokumente im e-Service Portal abrufen?

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414 DW 222