Häufig gestellte Fragen
Das Signaturgesetz sieht vor, dass niemand außer Ihnen über das Passwort verfügen darf. Daher kann das Passwort auch nicht zurückgesetzt werden. Wenn Sie Ihr Passwort für die Handy-Signatur vergessen oder verloren haben, müssen Sie erneut eine Handy-Signatur beantragen.
Bevor Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur ins e-Service Portal der Gehaltskasse einloggen können, ist es erforderlich, die Handy-Signatur einmalig mit Ihrem Benutzerkonto zu verknüpfen.
Dieser Hinweis kann beim Unterzeichnen eines E-Formulars auftreten und bedeutet, dass die unterzeichnende Person nicht ident ist mit der am e-Service Portal eingeloggten Person. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:
Stellen Sie sicher, dass nur jene Person, die am e-Service Portal eingeloggt ist, das jeweilige Formular unterzeichnet. Andernfalls kann das Formular in der Gehaltskasse nicht bearbeitet werden.
Sie erhalten diese Meldung auch, wenn der in Gehaltskasse gespeicherte Name nicht zu 100% mit dem Namen im Zertifikat der Handy-Signatur übereinstimmt (z. B. bei zusätzlichen Vornamen, verschiedenen Schreibweisen). In diesem Fall können Sie den Hinweis ignorieren und das E-Formular unterzeichnen.
Ja. Wenn sich Ihr Name z. B. aufgrund einer Heirat ändert, müssen Sie bitte eine neue Handy-Signatur beantragen.