Häufig gestellte Fragen
Die Berechnung des Quinquenniums erfolgt durch die Apothekerkammer als zuständige Behörde und weicht von der Dienstzeitberechnung der Gehaltskasse ab.
Die Berechnung des Quinquenniums erfolgt durch die Apothekerkammer als zuständige Behörde und weicht von der Dienstzeitberechnung der Gehaltskasse ab.