Ausfüllhilfe Zuverdienstrechner Kinderbetreuungsgeld

Unser Zuverdienstrechner Kinderbetreuungsgeld bietet die Möglichkeit den zulässigen Jahresverdienst während dem Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld zu berechnen. Der maßgebliche Zuverdienst darf die allgemeine Zuverdienstgrenze (18.000 € ab 01.01.2023, davor 16.200 €) nicht überschreiten. Sollte eine höhere individuelle Zuverdienstgrenze vorhanden sein, so ist es möglich etwas mehr dazuzuverdienen. 

 

Allgemeine Hinweise

Mit dem Zuverdienstrechner ist es möglich das Bruttogehalt von angestellten Apotheker*innen und Aspirant*innen zu berechnen. Bei unselbstständig Erwerbstätigen wird der „Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte“ (gem. § 8 KBGG) aus den Lohnsteuerbemessungsgrundlagen aus Monaten in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde berechnet. Die Berechnung erfolgt für jedes Kalenderjahr separat. Die Lohnsteuerbemessungsgrundlagen werden pauschal um 30% erhöht und auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, bevor dieser „Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte“ mit der Zuverdienstgrenze verglichen wird.

 

Nicht berechnet werden können Jahresverdienste mit wechselndem Dienstausmaß während dem Kinderbetreuungsgeldbezug.

 

Der Zuverdienstrechner Kinderbetreuungsgeld wurde speziell für die Pharmazeutische Gehaltskasse entwickelt und sollte grundsätzlich fehlerfrei funktionieren. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden kann!

 

Ausfüllhilfe zum Zuverdienstrechner Kinderbetreuungsgeld

Die Eingabefelder für die Berechnung des Bruttomonatslohn stimmen Großteils mit dem Brutto-Netto-Rechner überein. Eine ausführliche Ausfüllhilfe kann dort aufgerufen werden. Beim Zuverdienstrechner gibt es keine Möglichkeit zur Eingabe des Familienbonus plus, da dieser hier keine Rolle spielt.

 

Bei unserem neuen Zuverdienstrechner gibt es nun auch die Möglichkeit Berechnungen für 1/10 durchzuführen. Da eine 1/10 Meldung im Normalfall nur während einer Elternkarenz möglich ist, muss bestätigt werden, dass man sich in einer solchen befindet.

 

Es kann entweder die allgemeine Zuverdienstgrenze oder alternativ die individuelle Zuverdienstgrenze ausgewählt werden. Wurde die individuelle Zuverdienstgrenze nicht bereits automatisch vom zuständigen Krankenversicherungsträger mitgeteilt, so kann diese dort angefordert werden.

 

Weitere Rechner

Unter folgendem Link finden Sie weitere hilfreiche Rechner um unter anderem die individuelle Zuverdienstgrenze, die Einhaltung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld oder bei Dienstausmaßschwankungen berechnen zu können.

 

Weitere Details zu den Kinderbetreuungsgeldvarianten und den Zuverdienstmöglichkeiten finden Sie in unserer Infobroschüre "Kind, Karenz und Kinderbetreuungsgeld". Bei Fragen unterstützen Sie gerne unsere Mitarbeiter*innen.

 

Letzte Aktualisierung: 29.01.2024

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 404 14 DW 222