Privacy Statement für die Pharmazeutische Gehaltskasse
Datenschutzerklärung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich (im Folgenden „Gehaltskasse“) ein wichtiges Anliegen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Gehaltskassengesetzes 2002 (BGBl. I Nr. 154/2001 idgF), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF).
Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Z 7 DSGVO ist die
Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich
Spitalgasse 31, 1090 Wien
Telefon: +43 1 404 14 - 211
E-Mail: office@gk.or.at
Der Datenschutzbeauftragte ist
Ing. Walter Bugnar
Mail: dsb@gk.or.at
Telefon: +43 1 404 14 - 235.
Zwecke der Verarbeitung
Die Gehaltskasse verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu folgenden gesetzlich definierten Zwecken (§ 1 Abs. 2 und § 5 GKG):
- die Bemessung und Auszahlung der Bezüge aller in öffentlichen Apotheken oder in Anstaltsapotheken auf Grund eines Dienstvertrages angestellten Apotheker und Aspiranten,
- die Errichtung eines Reservefonds zur Sicherstellung der Besoldung,
- die Verrechnung ärztlicher Verschreibungen (Rezepte), auf Grund deren die öffentlichen Apotheken und die Anstaltsapotheken Arzneimittel für Rechnung der Sozialversicherungsträger und sonstiger juristischer Personen abzugeben haben, denen auf Grund gesetzlicher Vorschriften beim Arzneimittelbezug Nachlässe zu gewähren sind (begünstigter Bezieher),
- die unentgeltliche, gemeinnützige Stellenvermittlung für Mitglieder und Berufsanwärter sowie
- die Errichtung eines Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds und die Gewährung von einmaligen und wiederkehrenden Leistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder, deren Angehörige oder Hinterbliebene sowie an Studierende der Pharmazie aus diesem Fonds.
Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit § 5 Gehaltskassengesetz 2002 sowie den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG). Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit der Österreichischen Apothekerkammer gemäß § 66 Abs. 3 ist die Gehaltskasse auch ermächtigt, jene personenbezogene Daten zu ermitteln und zu verarbeiten, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Österreichischen Apothekerkammer eine wesentliche Voraussetzung darstellen. Personenbezogene Daten gemäß § 5 Abs. 1 dürfen zu wissenschaftlichen, historischen oder statistischen Zwecken gemäß Art. 89 DSGVO verarbeitet werden.
Kategorien verarbeiteter Daten
Die Gehaltskasse ist in Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verarbeitung folgender personenbezogener Daten berechtigt:
- gemäß § 1 Abs. 2 Z 1: Stammdaten, Daten zu Dienstverhältnissen, Einstufung, Vorrückung, Zulagen, Mitgliedsbeiträge, Besoldungs- und Verrechnungsdaten
- gemäß § 1 Abs. 2 Z 3: Daten zu Apothekenbetrieben, begünstigten Beziehern und Versicherten, insbesondere Stamm- und Verrechnungsdaten, Verordnungsdaten, Zahlungspflichten, Retaxierungen und offene Posten
- gemäß § 1 Abs. 2 Z 4: Daten zu stellensuchenden Mitgliedern und vorgemerkten Apothekenbetrieben, insbesondere Stammdaten, Vermittlungswünsche und Vormerkungen. Übermittlungen dürfen an stellensuchende Mitglieder, vorgemerkte Apothekenbetriebe, das Arbeitsmarktservice sowie die Österreichische Apothekerkammer erfolgen
- gemäß § 1 Abs. 2 Z 5: Daten zu Beziehern von Leistungen aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds, insbesondere Stammdaten, Leistungsgrund, Höhe und Art der Leistung, Lohnverrechnungsdaten und Mitgliedsbeiträge
Empfänger der Daten
Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Eine Weitergabe in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht. Empfänger personenbezogener Daten können insbesondere sein:
- Sozialversicherungsträger
- Gerichte, Ämter und Behörden
- mit der Auszahlung befasste Banken
- gesetzliche Berufsvertretungen
- die Österreichische Apothekerkammer
- Apothekenbetriebe
- begünstigte Bezieher
- der Dachverband der Sozialversicherungsträger
- jeweilige Dienstgeber
Speicherdauer von Daten
Personenbezogene Daten werden gemäß § 5 Abs. 6 Gehaltskassengesetz 2002 nur so lange gespeichert, wie es der gesetzlich vorgesehene Zweck erfordert und eine Rechtsgrundlage dafür besteht. Nach Wegfall des Zwecks oder Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben gemäß den Bestimmungen der DSGVO insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Nach § 5 Abs. 6 GKG sind die Rechte und Pflichten gemäß Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO ausgeschlossen, soweit deren Ausübung die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse beeinträchtigen würde. Eine Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO kann gemäß § 5 Abs. 7 GKG unterbleiben, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder aus überwiegenden öffentlichen Interessen erforderlich ist. Besteht die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung, so kann diese jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Es besteht ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52152 - 0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, HP: https://www.dsb.gv.at.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
Maßnahmen bei Datenschutzverletzungen
Sollte es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kommen, werden wir gemäß den Vorgaben der DSGVO (Art. 33 und 34) die Datenschutzbehörde und – soweit erforderlich – die betroffenen Personen unverzüglich informieren.