Altersversorgung

Die Gehaltskasse bietet ihren Mitgliedern zwei Arten der Altersversorgung: Statut A wird im Umlageverfahren organisiert, Statut B nach dem Kapitalansparverfahren.
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Zusatzaltersversorgung Statut B

Neben dem im Umlage-Verfahren organisierten Pensionszuschuss (Statut A) gibt es für besoldete Apotheker*innen auch eine Kapital-basierte "Zusatzpension", das sogenannte Statut B.
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Pflegekostenzuschuss

Zusätzlich zum staatlichen Pflegegeld gewährt die Gehaltskasse Pflegegeldbeziehenden einen Pflegekostenzuschuss.
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Erhöhung des Pensionszuschusses aus dem Statut A

Mit Beschluss des Vorstandes wird der Pensionszuschuss nach Statut A rückwirkend ab 1.1.2024 um 5% erhöht.
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