Krankenunterstützung

Bei Erkrankung angestellter Apotheker*innen gibt es die Möglichkeit finanzieller Unterstützungen.

 

Welche Zuschüsse sind möglich?

Wird bei längerer Erkrankung nur mehr halbes Gehalt bezogen, kann die Gehaltskasse zusätzlich zum Teilkrankengeld der ÖGK, eine sogenannte "Aufwertung auf das volle Gehalt“ gewähren. Fließt kein Gehalt mehr, zahlt die Österreichische Gesundheitskasse auf Antrag das volle Krankengeld. In dieser Zeit kann von der Gehaltskasse ein Zuschuss zum Krankengeld zuerkannt werden. 

 

Welche Nachweise sind notwendig?

Die jeweiligen Bezüge sind durch eine  Bezugsbestätigung der Gesundheitskasse nachzuweisen. 

 

Wie wird die Krankenunterstützung gewährt?

Der Antrag (Formular) auf Krankenunterstützung kann bei einem bestehenden Dienstverhältnis frühestens nach dem Ende des Bezuges des halben Gehaltes gestellt werden. Bei Erkrankung während Stellenlosigkeit kann der Antrag sofort gestellt werden. Die Auszahlung der Unterstützung ist an die Zahlungen der Gebietskrankenkasse geknüpft. Um Krankenunterstützung muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende des Krankenstandes angesucht werden. 

 

Wie hoch ist die Krankenunterstützung?

Die „Aufwertung auf das volle Gehalt“ ist eine Differenzzahlung des halben auf den vollen Gehaltskassenbezug (inkl. anteilige Sonderzahlungen) abzüglich des Teilkrankengeldes der Gebietskrankenkasse. 

Der Zuschuss zum Krankengeld beträgt bei einem Beschäftigtenmausmaß von bis zu 5/10 täglich maximal 9,- € über 5/10 werden maximal täglich 18,- € gewährt. 

 

Wie wird die Krankenunterstützung steuerlich behandelt?

Sowohl die „Aufwertung auf das volle Gehalt“ als auch der „Zuschuss zum Krankengeld“ sind nach § 69 Abs.2 EStG steuerpflichtig (soweit die Bezüge 30,- € pro Tag übersteigen, sind 20 % Lohnsteuer einzubehalten). Nach dem Ende des Bezuges übermittelt die Gehaltskasse dem Finanzamt auf elektronischem Weg einen Jahreslohnzettel. Die Krankenunterstützung ist sozialversicherungsrechtlich beitragsfrei. 

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222