aktuelle Meldungen

Montag, 18. November 2024 Wichtig

Info Auszahlung Mitgliedsbeiträge bzw. Pensionszuschüsse

Die Mitgliedsbeiträge der Dienstgeber für Dienstnehmer zum Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds wurden ab 01.01.2024 von 3,5% auf 2% (minus 1,5%) der Umlage abgesenkt, der Beitrag zum Statut B beträgt unverändert 0,6% der Umlage. Die Umstellung der Beitragssätze erfolgte per 01.07.2024; die Monate Jänner bis Juni werden nun Ende November 2024 als Guthaben auf das jeweilige Apothekenkonto ausgezahlt.

 

Gleichzeitig mit der Gutschrift wird ein Zahlungsbeleg erstellt. Dieser Zahlungsbeleg wird in der Zustellbox des Apothekenleiters ebenso wie in jener des zuständigen Wirtschaftstreuhänders zur Verfügung gestellt.

 

Vor dem 01.01.2024 zuerkannte Pensionszuschüsse wurden ab 01.01.2024 um 5% erhöht. Die Umstellung erfolgte hierbei per 01.07.2024; die Erhöhung für die Monate Jänner bis Juni wird nun bei der November-Abrechnung 2024 ausgezahlt.

Dienstag, 12. November 2024 Wichtig

Abrechnung der Distribution der Influenza-Impfstoffe – Saison 2024/25

Ab sofort können Sie die Abrechnung der Distribution der Influenza-Impfstoffe im Rahmen des ÖIP für die Saison 2024/2025 mit dem e-Formular der Pharmazeutischen Gehaltskasse durchführen. Die Einreichung ist ausschließlich auf diesem elektronischen Weg möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abrechnung bis spätestens 31.03.2025 vorzunehmen ist.

Eine Anleitung finden Sie hier 

Das Sozial - und Wirtschaftsinstitut der österreichischen ApothekerInnen.
Gegründet 1908
Unser Service in Zahlen
2395
Zusatzpensionen 2023
50642649
Rezepte weiterverrechnet 2023

Unsere Hauptleistungen

Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich die Dienstnehmer*innen befinden. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen, welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben erhält.

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Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich die Dienstnehmer*innen befinden. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen, welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben erhält.

Rezeptverrechnung

Die Apotheken übermitteln monatlich die Krankenkassenrezepte in Papierform sowie die elektronischen Abrechnungsdaten an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Der Zahlungsverkehr in umgekehrter Richtung läuft ebenfalls über die Gehaltskasse. Als Serviceleistung für die Apothekenbetriebe übernimmt die Gehaltskasse die Vorfinanzierung des Rezepterlöses. 80% des Rezepterlöses werden bereits zwei Tage nach Einlangen der Abrechnungsdaten von der Gehaltskasse an die Apothekenbetriebe ausbezahlt, die restlichen 20% werden vier Tage nach Einlangen der Papierrezepte in der Gehaltskasse überwiesen. Die Gehaltskasse wirkt als zentrale Clearingstelle, übernimmt die Kontrolle allfälliger Retaxierungen sowie bei Bedarf das Mahnwesen.

Wohlfahrts-und Unterstützungsfonds

Als Sozialinstitut der Apothekerschaft wird eine Vielzahl verschiedener Leistungen an gegenwärtige oder ehemalige angestellte Apotheker*innen aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds der Gehaltskasse geleistet. Für angestellte Apotheker*innen gibt es z.B. Zuschüsse zu Geburtskosten, zum Arbeitslosen- und Krankengeld sowie zu Kurkosten. Selbständige Apotheker*innen von relativ kleinen Landapotheken, die durch zahlreiche Nachtdienste besonders stark belastet sind, werden unterstützt. Der Großteil der Leistungen des Fonds entfällt jedoch auf Zuschüsse zur gesetzlichen Pension von ehemaligen Apotheker*innen.

Stellenvermittlung

Die österreichweite und unentgeltliche Stellenvermittlung für Apotheker*innen ist eine der gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse. Wie in der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung auch, werden vorgemerkte Stellensuchende über offene Posten informiert, die zu ihrem Stellenwunsch passen. Die Kontaktaufnahme mit dem Betrieb erfolgt dann direkt durch die Stellensuchenden.

Aktuelles

Expedition auf Kassenkosten - Stand Juli 2023

Durch das Ende der Coronapandemie treten für ab 1. Juli 2023 ausgestellte Verordnungen auch die Sonderregelungen hinsichtlich der Expedition auf Kassenkosten außer Kraft. Hinzu kommen ab 1. Juli 2023 Änderungen im Suchtmittelbereich. Hier werden die wichtigsten Expeditionsrichtlinien für die öffentlichen Apotheken unter Berücksichtigung des gültigen Apothekergesamtvertrags zusammengefasst!