Die Mitgliedsbeiträge der Dienstgeber für Dienstnehmer zum Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds wurden ab 01.01.2024 von 3,5% auf 2% (minus 1,5%) der Umlage abgesenkt, der Beitrag zum Statut B beträgt unverändert 0,6% der Umlage. Die Umstellung der Beitragssätze erfolgte per 01.07.2024; die Monate Jänner bis Juni werden nun Ende November 2024 als Guthaben auf das jeweilige Apothekenkonto ausgezahlt.
Gleichzeitig mit der Gutschrift wird ein Zahlungsbeleg erstellt. Dieser Zahlungsbeleg wird in der Zustellbox des Apothekenleiters ebenso wie in jener des zuständigen Wirtschaftstreuhänders zur Verfügung gestellt.
Vor dem 01.01.2024 zuerkannte Pensionszuschüsse wurden ab 01.01.2024 um 5% erhöht. Die Umstellung erfolgte hierbei per 01.07.2024; die Erhöhung für die Monate Jänner bis Juni wird nun bei der November-Abrechnung 2024 ausgezahlt.