Automatische Anrechnung von Karenzzeiten

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden Zeiten einer gesetzlichen Elternkarenz für Geburten ab dem 1. August 2019 für alle Ansprüche die sich nach der Dienstzeit richten voll angerechnet.

Das heißt, Elternkarenzen müssen künftig auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche wie die Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Gehaltsvorrückung, Jubiläumszuwendungen sowie für das Erreichen der 6. Urlaubswoche voll berücksichtigt werden. Für den „Papamonat“ (= Familienzeit) gilt dies auch.

Elternkarenzen für Kinder, die ab dem 1. August 2019 geboren sind, zählen auch automatisch als Gehaltskassendienstzeit, es bedarf somit für diese Zeiten keiner kostenpflichtigen Dienstzeitanrechnung bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse mehr. Die Vollanrechnung gilt für jedes ab dem 1. August 2019 geborene Kind. Nach Ende der Elternkarenz ist eine von Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in unterschriebene Bestätigung über die Dauer der Karenz vorzulegen.

Auch der "Papamonat" wird bei entsprechendem Nachweis automatisch als Dienstzeit bei der Gehaltskasse angerechnet.

Letzte Aktualisierung: 01.03.2022

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