Information

Homepage & e-Services

Hier finden Sie Informationen zu unserer Homepage, unserem e-Service Portal und zur ID Austria.
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Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich die Dienstnehmer*innen befinden. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen, welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben erhält.
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Meldewesen

Für Mitglieder der Gehaltskasse bestehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Meldeverpflichtungen in verschiedenen Bereichen an die Gehaltskasse. Beginn, Ende und Dienstausmaß jedes Dienstverhältnisses als besoldete Apotheker*innen müssen zur korrekten Berechnung der Gehaltskassenumlage und der Gehaltskassenbezüge gemeldet werden (Meldewesen im engeren Sinn). Auch Krankheit, Präsenz- oder Zivildienst, der Wechsel in die Abteilung der Dienstgeber, das Ende der "Angehörigen-Eigenschaft" als Riskenausgleicher, sowie Mutterschutz, Papamonat und jede Art von Karenz sind ebenfalls zu melden. Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Abfertigung NEU muss ein allfälliger Übertritt von Dienstnehmer*innen vom alten in das neue Abfertigungssystem bekannt gegeben werden. Für die Bemessung der Familienzulagen sind Angaben über den Familienstand, die Geburt eines Kindes und den Anspruch auf die staatliche Familienbeihilfe erforderlich. Da die Gehaltskasse im Wege der gesetzlich eingerichteten Verwaltungsgemeinschaft für die Österreichische Apothekerkammer gleichzeitig den Standeskataster führt, sollen auch solche Meldungen direkt an die Gehaltskasse erfolgen, die in den Zuständigkeitsbereich der Österreichischen Apothekerkammer fallen (z.B. darüber, wer einer Apotheke leitet). Die meisten Meldeverpflichtungen können im e-Service-Portal durchgeführt werden.
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Rechtliches

Als Wirtschafts- und Sozialinstitut der ApothekerInnen bieten wir unseren Mitgliedern Information über die wichtigsten relevanten Rechtsgrundlagen und Rechtsthemen, sowie Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
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Umlagenvorschreibung

Die Gehaltskasse zahlt die Gehälter an die von ihr besoldeten Dienstnehmer*innen direkt aus und schreibt dem jeweiligen Apothekenbetrieb als Dienstgeber*in die entsprechende Umlage vor.
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Mitgliedsbeiträge

Sämtliche Mitglieder der Gehaltskasse müssen Mitgliedsbeiträge entrichten, aus denen dann verschiedene Leistungen finanziert werden.
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Informationen für Apotheker*innen aus dem EU-Raum

Die Stellenvermittlung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich vermittelt auch stellensuchende Apotheker aus dem EU-Raum. Voraussetzungen und Besonderheiten des Systems werden im Folgenden dargestellt.
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Broschüren

Hier können Sie Informationsbroschüren zu verschiedenen Themen downloaden.
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