Bereitschaft am Abend

Die Kollektivvertragsparteien haben 2018 eine Vereinbarung über die Entlohnung von Bereitschaftsdiensten am Abend getroffen. Die Bestimmung gilt seit 1. Juli 2018.

 

Seit einigen Jahren gibt es in mehreren Bundesländern in Österreich eine besondere Form von Bereitschaftsdiensten und zwar "Abendbereitschaftsdienste". Diese sind an die Abendordinationszeiten von Ärzt*innen angepasst. Es handelt sich weder um Bereitschaft am Tag, noch um einen klassischen Nachtdienst. Die Bereitschaft am Abend beginnt wie ein Nachtdienst um 18 Uhr oder etwas später, dauert aber nicht die ganze Nacht. Nach ein paar Stunden Bereitschaft, also in der Regel dann wenn benachbarte Ärzt*innen ihre Ordination schließen, gehen die Dienstnehmer*innen nach Hause.

 

2018 wurde eine Bestimmung im Kollektivvertrag eingefügt um die Entlohnung von "Abendbereitschaftsdiensten" zu regeln. Für Bereitschaftsdienste am Abend, die zwischen 18 Uhr und 22 Uhr geleistet werden, besteht demnach Anspruch auf folgende pauschale Entlohnung (Zahlen für 2023):

 

Zwischen 18 und 19 Uhr: €   35,12 davon Grundlohn:
€ 23,41
und Zuschlag:
€ 11,71
Zwischen 18 und 20 Uhr: €   70,25 davon Grundlohn:
€ 40,98
und Zuschlag:
€ 29,27
Zwischen 18 und 21 Uhr: €   105,37 davon Grundlohn:
€ 58,54
und Zuschlag:
€ 46,83
Zwischen 18 und 22 Uhr: € 140,71 davon Grundlohn:
€ 76,21
und Zuschlag:
€ 64,50

 

Auf Wunsch der Dienstnehmer*innen kann alternativ zu dieser pauschalen Abgeltung Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 pro Stunde vereinbart werden. Zusätzlich zu diesen Pauschalen besteht ein Anspruch auf Entlohnung für Inanspruchnahme gemäß Kollektivvertrag.          

 

Zu beachten ist: für Bereitschaftsdienste, die über 22 Uhr hinausgehen, ist die gesamte Nachtdienstpauschale in der Höhe von € 219,10 (für 2023) zu bezahlen.

 

Letzte Aktualisierung 03.05.2023

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 404 14-232