Stellenvermittlung allgemeine Informationen

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse gehört auch die unentgeltliche, gemeinnützige Stellenvermittlung für ihre Mitglieder.

 

Führt die Gehaltskasse die Stellenvermittlung für ganz Österreich durch?

Ja, die Stellenvermittlung der Gehaltskasse vermittelt von Wien aus vorgemerkte Mitglieder auf offene Posten in ganz Österreich.

 

Wie funktioniert das in der Praxis?

Stellenlose und stellensuchende Mitglieder melden sich im e-Service Portal der Gehaltskasse an und merken sich online bei der Stellenvermittlung vor, geben ihre Wünsche hinsichtlich eines Postens (geographische Lage, Dienstausmaß, frühester Dienstantritt etc.) über das Suchprofil bekannt und erhalten sofort ein Matchingergebnis mit passenden Stellenangeboten, bei denen man sich direkt bewerben kann. Ebenso melden sich DienstgeberInnen, die jemanden einstellen wollen, im e-Service Portal an und geben ihre Stellenangebote bekannt. Sobald ein Angebot erstellt wurde, werden passende Bewerber*innen, aufgrund des Suchprofils und der Qualifikationen, vorgeschlagen, welche die Dienstgeber*innen zu Bewerbungsgesprächen einladen können.

 

Stellenlose Mitglieder/stellensuchende Mitglieder – ist das gleichbedeutend?

Nein, als stellenlos bezeichnen wir jene Mitglieder, die über kein aufrechtes Dienstverhältnis verfügen – unabhängig davon, ob sie auch staatliches Arbeitslosengeld beziehen oder nicht. Stellensuchende verfügen über ein aufrechtes Dienstverhältnis und suchen entweder anstatt dieses oder zusätzlich zu diesem ein anderes/weiteres Dienstverhältnis.


Welche Leistungen für stellenlose Mitglieder gibt es?

Stellenlose Mitglieder, die staatliches Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten, können von der Gehaltskasse eine zusätzliche Stellenlosenunterstützung beziehen. Um Stellenlosenunterstützungen muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der Stellenlosigkeit angesucht werden, ansonsten ist eine Gewährung ausgeschlossen. Die Gehaltskasse kann für stellenlose Mitglieder die Kosten für EDV-Kurse beim WIFI oder vergleichbaren Veranstaltern sowie die Kosten für apothekenspezifische EDV-Kurse übernehmen. Weiters können Zeiten der Stellenlosigkeit auf Ansuchen im Nachhinein gegen einen sehr niedrigen Anrechnungsbetrag auf die Vorrückung in höhere Bezüge angerechnet werden. Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass der Dienstnehmer bei der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt ist/war (die “Vormerkung” bei einer Landesgeschäftsstelle der ÖAK reicht nicht !!) und arbeitsfähig sowie arbeitswillig war.

 

Vermittelt die Gehaltskasse nur Dauerstellen?

Nein, ganz im Gegenteil. Neben Dauerstellen vermittelt die Gehaltskasse natürlich auch kurzfristige Kranken- und Urlaubsvertretungen und sonstige befristete Dienstverhältnisse.

 

Wie geht die Gehaltskasse in dringenden Notfällen vor?

Bei dringenden Notfällen handelt es sich praktisch immer darum, dass ein alleinarbeitender ApothekerIn plötzlich erkrankt oder sonst wie verhindert ist und sofort ein Vertreter benötigt wird. In solchen Fällen hat man die Möglichkeit, sein Stellenangebot online als „Notfall“ zu kennzeichnen – dabei werden alle Bewerber*innen (unabhängig von den Suchkriterien der Bewerber*innen), die sich als „Notfallpharmazeut*in“ vorgemerkt haben, schriftlich kontaktiert und über den akuten Personalmangel in der Apotheke informiert. Die Bewerber*innen haben anschließend die Möglichkeit, sich direkt bei der Apotheke zu melden.

 

Letzte Aktualisierung: 11.06.2026

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222