Erhöhung des Pensionszuschusses aus dem Statut A

Mit Beschluss des Vorstandes wird der Pensionszuschuss nach Statut A rückwirkend ab 1.1.2024 um 5% erhöht.

Die Anhebung betrifft Personen, die vor dem 1.1.2024 einen Pensionszuschuss zuerkannt bekommen haben und findet per 1.7.2024 statt. Die vor diesem Zeitpunkt liegenden Monate werden bis Jahresende neu berechnet und in Form einer Nachzahlung bis Jahresende ausbezahlt.

Die Erhöhung des Pensionszuschusses ist ein wichtiger und wesentlicher Beitrag für unsere pensionierten Kolleg*innen hinsichtlich Inflationsabgeltungen bzw. den allgemeinen Preissteigerungen. 

Pensionszuschüsse, welche ab dem aktuellen Jahr 2024 zuerkannt  werden, werden auf Basis des Gehaltsschemas 2024 berechnet. Bezieher*innen profitieren hier vom Zuwachs des letzten kollektivvertraglichen Gehaltsabschlusses in der Höhe von 8% und werden daher bei der Erhöhung noch nicht berücksichtigt.

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