Mitgliederberatung

Eine wesentliche Aufgabe der Gehaltskasse stellt die fachkundige Information und Beratung aller Mitglieder dar.

 

Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich ist das Sozial- und Wirtschaftsinstitut der österreichischen Apotheker*innen und bietet allen Mitgliedern eine umfassende Beratung zu Gehaltskassenleistungen, abrechnungstechnischen Fragen sowie Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht. Die Beratung erfolgt unparteiisch, sachlich und neutral. Jedes Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Wer kann sich mit Fragen an die Gehaltskasse wenden?

Die Gehaltskasse steht ihren Mitgliedern jederzeit und kostenlos für Auskünfte zur Verfügung. Angestellte und selbständige Apotheker*innen sowie Aspirant*innen können sich telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich (bitte um Terminvereinbarung!) an die Gehaltskasse wenden. Die Mitarbeiter*innen der Gehaltskasse stehen im Rahmen ihrer Kapazitäten aber auch Apotheker*innen im Ruhestand, sowie Pharmaziestudent*innen gerne zur Verfügung.

 

Wer berät die Mitglieder zu welchen Themen?

Fachkundige Mitarbeiter*innen der Mitgliederbetreuung und Rezeptverrechnung stehen ebenso zur Verfügung wie Jurist*innen zu arbeitsrechtlichen Fragen und Lohnverrechner*innen für Anliegen rund um die Personalverrechnung.

 

Mit welchen Fragen kann ich mich an die Mitgliederbetreuung wenden?

Die Mitgliederbetreuung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um:

  • Gehälter (inkl. Gehaltsvorschüsse), Umlagen und Mitgliedsbeiträge
  • Meldeangelegenheiten (Beginn und Ende Dienstverhältnis, Dienstausmaß, Krankenstand, etc.)
  • Dienstzeitanrechnungen
  • Vergütungsleistungen für Betriebe (Abfertigungs-, Fortbildungs-, Krankheits- und Urlaubsvergütung)
  • Pensionszuschüsse, bzw. ergänzende Pensionsvorsorge (Statut A und B)
  • Leistungen aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds, z. B. Geburtskostenzuschüsse, Stellenlosenunterstützung, Kurkostenzuschuss, Alleinerzieher*innenunterstützungen, Pflegekostenzuschüsse, Notstandsunterstützungen sowie Unterstützungsleistungen an umsatzschwächere Apothekenbetriebe (Landapothekenunterstützung, Urlaubsunterstützung)
  • Stellenvermittlung: Sowohl Apotheken mit offenen Posten als auch stellensuchende Personen können sich mit Fragen bzw. auch konkreten Vermittlungswünschen melden.

 

Mit welchen Fragen kann ich mich an die Rechtsberatung bzw. Lohnverrechnung wenden?

  • arbeitsrechtliche Fragen, z. B.: Dienstvertrag, Urlaub, Erkrankung, Beendigung von Dienstverhältnissen, Abgeltung von Mehrdienstleistungen, Entgeltfortzahlungsgründe, Freistellung zur Fortbildung, ....
  • sozialrechtliche Fragen, z. B.: Kinderbetreuungsgeld und Karenz, Arbeitslosengeld, Pensionsantritt, ...
  • Kontrolle von Gehaltsabrechnungen: Die zahlreichen Abgeltungsbestimmungen im Kollektivvertrag, der verringerte SV-Beitrag von angestellten Apotheker*innen aufgrund der Apothekerkammermitgliedschaft sowie die Bezugsauszahlung durch 2 Stellen (Gehaltskasse und Betrieb) können zu Fehlern führen, bei deren Aufklärung die Gehaltskasse gerne behilflich ist.

Als zusätzliches Service bietet die Gehaltskasse auf ihrer Homepage einen Brutto-Netto-Rechner zur Berechnung von Bezügen angestellter Apotheker*innen nach Maßgabe des Kollektivvertrages an. Sowohl Überprüfungen wie fiktive Berechnungen sind damit möglich. Auch die Dienstgeber*innenkosten beim jeweiligen Monatsbezug können ermittelt werden. Für die Bezieher*innen von Kinderbetreuungsgeld ist die Zuverdienstgrenze von großer Relevanz. Dazu gibt es auf unserer Homepage den Zuverdienstrechner KBG mit dem die Vereinbarkeit von Dienstausmaß und Zuverdienstgrenze überprüft werden kann.

 

Mit welchen Fragen kann ich mich an die Abteilung Rezeptverrechnung wenden?

Die Verrechnung sämtlicher Kassenrezepte zwischen den öffentlichen Apotheken und den Krankenkassen erfolgt über die Abteilung Rezeptverrechnung. Die Gehaltskasse übernimmt damit die Funktion einer Clearingstelle, was die Abrechnung wesentlich erleichtert. Haben Sie Fragen zur monatlichen Rezeptabrechnung, Fragen zu den Impfaktionen oder zum Apothekergesamtvertrag so sind Sie bei den Mitarbeiter*innen der Rezeptverrechnung richtig.

 

Wie kann man die Gehaltskasse erreichen?

Hier finden Sie unsere Kontaktdaten!