Mitgliedsbeiträge

Sämtliche Mitglieder der Gehaltskasse müssen Mitgliedsbeiträge entrichten, aus denen dann verschiedene Leistungen finanziert werden.

 

 

Mitgliedsbeiträge für Dienstnehmer*innen (monatlich)
von der Gehaltskasse besoldete Apotheker*innen 4,5%*
Riskenausgleicher*innen 4,5%*
Miteigentümer*innen 4,5%*
Pragmatisierte Apotheker*innen und Ordensangehörige 7,-€ 
Aspirant*innen 3,-€ 
Stellenlose Mitglieder bezahlen keine Mitgliedsbeiträge

*der Gehaltskassen-Besoldung, bzw. der fiktiven Gehaltskassen-Besoldung

 

Mitgliedsbeträge für Dienstgeber*innen (monatlich)
Mitgliedsbetrag Rezeptverrechnung 0,0275% vom Umsatz mit begünstigten Beziehern im vorangegangenen Kalenderjahr
Mitgliedsbeitrag Wufo    
  0,9% der Umlage für berufsberechtigte
Apotheker*innen im Volldienst
  4,1% der Umlage für jede in der Apotheke
beschäftigte pharmazeutische Fachkraft

 

 

An welcher Bemessungsgrundlage orientieren sich die Mitgliedsbeiträge zur Gehaltskasse?

Die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder in der Abteilung der Dienstnehmer*innen werden ausgehend von der Höhe der Gehaltskassenbezüge berechnet, Mitglieder aus der Abteilung der Dienstgeber*innen bezahlen sowohl umsatzabhängige Mitgliedsbeiträge als auch Beiträge auf Basis der Anzahl und des Dienstausmaßes der beschäftigten pharmazeutischen Fachkräfte.

Für manche Gruppen von Mitgliedern gibt es auch nominell fixe Mitgliedsbeiträge.

 

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag für von der Gehaltskasse besoldete Apotheker*innen?

Berufsberechtigte durch die Gehaltskasse besoldete Apotheker*innen bezahlen derzeit 4,5 % des jeweiligen GK-Schemabezuges (inkl. allfälliger Familienzulagen) an Mitgliedsbeiträgen. 0,6 %-Punkte davon werden zweckgewidmet für die Zusatzaltersversorgung Statut B eingehoben. Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind beitragsfrei. Die Mitgliedsbeiträge werden im Abzugswege einbehalten.

 

Wofür werden diese Mitgliedsbeiträge verwendet?

Diese Mitgliedsbeiträge, mit Ausnahme der 0,6 % für Statut B, fließen zur Gänze in den Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds (Wufo). Sie dienen der Finanzierung der Leistungen dieses Fonds.  

 

Welche Mitgliedsbeiträge bezahlen Riskenausgleicher*innen?

Auch Riskenausgleicher*innen bezahlen 4,5 % (davon ebenfalls 0,6 %-Punkte für das Statut B) Mitgliedsbeitrag. Dieser wird auf Basis der fiktiven Gehaltskassen-Besoldung, errechnet. Da sie keine Bezüge von der Gehaltskasse erhalten, werden die Beiträge über die Dienstgeber*innen, also die Apotheke, vorgeschrieben.

 

Welche Mitgliedsbeiträge bezahlen sonstige pharmazeutische Fachkräfte?

Pragmatisierte Apotheker*innen und Ordensangehörige bezahlen 7,- € monatlich, Aspirant*innen bezahlen 3,- € pro Monat. Miteigentümer*innen bezahlen – sofern sie nicht die Leitung der Apotheke innehaben – ebenfalls 4,5 % (davon ebenfalls 0,6 %-Punkte für das Statut B) ihrer fiktiven GK-Besoldung. Stellenlose Mitglieder der GK bezahlen keine Mitgliedsbeiträge. Die Einhebung erfolgt bei Pragmatisierten und Ordensangehörigen einmal jährlich mittels Zahlschein, bei Aspirant*innen im Abzugswege und bei Miteigentümer*innen durch Vorschreibung an die Apotheke.

 

Wie berechnen sich die Mitgliedsbeiträge der Dienstgeber*innen?

Mit Beschluss des Vorstandes der Gehaltskasse wurden die Mitgliedsbeiträge zur Rezeptverrechnung mit Wirkung vom 1.1.2024 von 0,02 % auf 0,0275 % angehoben. Dienstgeber*innen bezahlen einerseits monatlich 0,0275 % des Umsatzes ihrer Apotheke mit begünstigten Beziehern im vorangegangenen Kalenderjahr. Dieser Mitgliedsbeitrag fließt ausschließlich in die Rezeptverrechnungsstelle und deckt die dortigen Ausgaben (insbesondere Kreditkosten und anteilige Verwaltungskosten).
Andererseits bezahlen Dienstgeber*innen auch Mitgliedsbeiträge, die – wie die Mitgliedsbeiträge der angestellten Apotheker*innen – in den Wufo fließen. Die Höhe dieser Mitgliedsbeiträge hängt von der Anzahl und dem Dienstausmaß der beschäftigten pharmazeutischen Fachkräfte ab. Dienstgeber*innen bezahlen monatlich 0,9 % der Umlage für berufsberechtigte Apotheker*innen im Volldienst und 4,1 % der Umlage (davon ebenfalls 0,6 %-Punkte für das Statut B) für jede in der Apotheke beschäftigte pharmazeutische Fachkraft. Die Einhebung sämtlicher Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Wege der Umlagenvorschreibung an den Betrieb.

 

Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der Gehaltskasse aus Mitgliedsbeiträgen?

Die umsatzabhängigen Mitgliedsbeiträge zur Rezeptverrechnung beliefen sich 2020 auf ca. 3,51 Mio. €. Der Wufo erzielte insgesamt ca. 12,5 Mio. € an Einnahmen, wovon ca. 56 % von Dienstgeber*innen und ca. 44 % von Dienstnehmer*innen stammten.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222