Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker*innen. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Die jeweiligen Dienstgeber*innen – also Apothekenbetriebe bezahlen dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich die Dienstnehmer*innen befinden. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen, welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeut*innen in Apothekenbetrieben erhält.

Gehaltsschema

Hier finden Sie das aktuelle Gehaltsschema sowie jene aus den letzten beiden Jahren.
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Dienstzeitanrechnung

Die Anrechnung bestimmter Zeiten wirkt sich auf die Vorrückung in höhere Gehaltsstufen aus.
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Familienzulagen

Neben der Besoldung in der jeweiligen Gehaltsstufe sieht das Gehaltskassengesetz für besoldete Apotheker*innen auch Familienzulagen vor.
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Gehalt

Wie der Name bereits sagt, gehören die Bemessung und Auszahlung der Bezüge aller in Apotheken angestellten Apotheker*innen und Aspiranten*innen sowie die Vorschreibung der entsprechenden Umlage an den jeweiligen Apothekenbetrieb zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Gehaltskasse.
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Gehaltsvorschuss

Die Gehaltskasse gewährt Aspirant*innen und angestellten Apotheker*innen auf Ansuchen zinsenlose Gehaltsvorschüsse!
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Krankheit - allgemein

Im Falle der Erkrankung von Apotheker*innen ergeben sich daraus zahlreiche Anknüpfungspunkte zur Pharmazeutischen Gehaltskasse.
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Mitgliedsbeiträge

Sämtliche Mitglieder der Gehaltskasse müssen Mitgliedsbeiträge entrichten, aus denen dann verschiedene Leistungen finanziert werden.
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Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers

Auf Wunsch der beteiligten Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen überweist die Gehaltskasse die GK-Bezüge der Dienstnehmer*innen auf ein Konto der Apotheke.
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Umlagenvorschreibung

Die Gehaltskasse zahlt die Gehälter an die von ihr besoldeten Dienstnehmer*innen direkt aus und schreibt dem jeweiligen Apothekenbetrieb als Dienstgeber*in die entsprechende Umlage vor.
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Vordienstzeiten EWR & Schweiz

Nach dem Prinzip der Freizügigkeit werden Vordienstzeiten als Apotheker*innen im EWR oder der Schweiz bei der Besoldung durch die Gehaltskasse berücksichtigt.
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