Abfertigung ALT

Für Dienstverhältnisse die vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden sieht das Angestelltengesetz die Abfertigung ALT vor.

 

Für wen gilt die Abfertigung ALT und wo ist sie geregelt?

Für Dienstnehmer*innen, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurde, sind die Abfertigungsansprüche nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (§ 23 AngG) zu beurteilen. Ob und in welcher Höhe eine Abfertigung zusteht hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Beendigungsart ab.

 

Bei welcher Beendigungsart muss eine Abfertigung ALT ausbezahlt werden?

  • Bei Dienstgeberkündigung,
  • bei ungerechtfertigter und unverschuldeter Entlassung,
  • bei berechtigtem vorzeitigem Austritt,
  • bei Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses,
  • bei einvernehmlicher Beendigung,
  • bei Mutterschutz- bzw. Vaterschaftsaustritt (wenn das Dienstverhältnis mindestens 5 Jahre gedauert hat und zwar steht dann die halbe Abfertigung zu, maximal das Dreifache des monatlichen Entgelts.),
  • bei Pensionierung und Erreichen des Pensionsalters gibt es besondere Regelungen!


Wie hoch ist der Abfertigungsanspruch?

Die Höhe der Abfertigung Alt richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (exklusive allfällige Karenzzeiten):

3 Jahre 2 Monatsentgelte 
5 Jahre 3 Monatsentgelte 
10 Jahre 4 Monatsentgelte 
15 Jahre 6 Monatsentgelte 
20 Jahre 9 Monatsentgelte 
25 Jahre 12 Monatsentgelte 

 

Von wem erhalten angestellte Apotheker*innen die Abfertigung ALT?

Der Betrieb hat einen allfälligen Abfertigungsanspruch zu prüfen. Fällt eine Abfertigung ALT an, so ist diese - analog zur laufenden Besoldung - über die Gehaltskasse abzuwickeln. Die jeweils gebührende Anzahl von Monatsbezügen an Gehaltskassenentlohnung erhalten angestellte Apotheker*innen von der Gehaltskasse. Die gebührende Anzahl von Monatsbezügen an Ausgleichszulage, an sonstigen kollektivvertraglichen Zulagen und Mehrdienstleistungsentlohnungen erhalten angestellte Apotheker*innen direkt von ihrem Betrieb.

Falls mittels einer schriftlichen Vereinbarung ein Vollübertritt in die Abfertigung NEU erfolgt ist, gilt stattdessen das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz. Hier wird die Abfertigung direkt von der betrieblichen Vorsorgekasse ausbezahlt.

 

Wie erfährt die Gehaltskasse vom Anspruch auf eine Abfertigung ALT?

Sowohl am Papier- wie auch am elektronischen Meldeformular zur Abmeldung pharmazeutischer Fachkräfte ist die Höhe des gesetzlich gebührenden Abfertigungsanspruchs in ganzen (oder Bruchteilen von) Monatsgehältern anzuführen. Die Anspruchshöhe ist vom Betrieb anhand der Bestimmungen des Angestelltengesetzes zu ermitteln. Ist kein gesetzlicher Abfertigungsanspruch gegeben, oder erfolgte ein Übertritt in die Abfertigung NEU, ist dies entsprechend anzukreuzen bzw. zu vermerken.

 

Wer nimmt die Berechnung und Abfuhr der Lohnsteuer vor?

Wie bei der laufenden Besoldung auch, ist dies Aufgabe des Betriebs. Er wird von der Gehaltskasse über die Höhe der von der Gehaltskasse ausbezahlten Abfertigungsbeträge in Kenntnis gesetzt.

 

Welche Beträge schreibt die Gehaltskasse dem Betrieb vor?

Für die von der Gehaltskasse ausbezahlte Anzahl an Monatsbezügen wird dem Betrieb die gleiche Anzahl an monatlichen Umlagen vorgeschrieben. Durch das Umlagenprinzip findet auch hier ein Ausgleich des Kostenrisikos statt. Bei einer Abfertigung anlässlich Pensionsübertritt kann auch ein Anspruch auf Abfertigungsvergütung bestehen.

 

Wann erfolgt die Auszahlung der Abfertigung ALT?

Die Auszahlung der Abfertigung und die Vorschreibung der Umlagen erfolgen jeweils gleichzeitig, grundsätzlich nach den Auszahlungsterminen des Angestelltengesetzes (3 Abfertigungsmonate bei Beendigung des Dienstverhältnisses, darüber hinausgehende Abfertigungsmonate in monatlichen Raten ab dem 4. Monat nach Beendigung des Dienstverhältnisses).

 

Wie wird bei freiwillig gewährten Abfertigungen vorgegangen?

Bei freiwillig gewährten Abfertigungen oder bei Teilen von Abfertigungen, die aus einer freiwilligen Vordienstzeitenanrechnung durch den Betrieb resultieren, muss der Betrieb auch die auf die Gehaltskassenbesoldung entfallenden Abfertigungsbeträge direkt an die angestellten Apotheker*innen auszahlen, dafür wird auch keine Umlage vorgeschrieben. Eine freiwillig gewährte Abfertigung braucht auch nicht gemeldet werden.

 

Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

Nähere Informationen:

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Tel.: +43 1 404 14-232